Förderinformationen

Hessen: Projektförderung für Akzeptanz und Vielfalt deutlich erhöht

Der Bevollmächtigte für Integration und Antidiskriminierung, Staatssekretär Dreiseitel, informierte am 3. Februar über die Landesförderung für Akzeptanz und Vielfalt in Hessen. Das Fördervolumen für 2017 wurde auf 500.000 Euro mehr als verdoppelt. Anträge bzw. Projektvorschläge können ab sofort bis zum 15. April 2017 beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eingereicht werden.

13.02.2017

"Ich freue mich, dass die Hessische Landesregierung im dritten Jahr in Folge innovative Projekte fördern wird, die für die Akzeptanz der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten in Hessen werben. Nachdem in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 200.000 Euro zur Verfügung standen, konnte das Fördervolumen für 2017 auf 500.000 Euro mehr als verdoppelt werden. Zusätzlich hat die Landesregierung in diesem Jahr 100.000 Euro für die Arbeit mit Personen bereitgestellt, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität geflüchtet sind."

"Im Zeichen des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt setzt die Hessische Landesregierung damit ein weiteres Mal ein deutliches Signal für ein weltoffenes Hessen und für Respekt und Anerkennung gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern, Intersexuellen und sich als queer definierenden Personen (LSBT*IQ)", betonte der Staatssekretär Jo Dreiseitel.

Ziel des Aktionsplans sei es, sich für die Akzeptanz von Menschen mit unterschiedlichen sexuellen und geschlechtlichen Identitäten einzusetzen, die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu fördern und für ein offenes und diskriminierungsfreies Leben aller Menschen in Hessen einzutreten.

"Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der bunten Vielfalt der Projektträger aus den Reihen der LSBT*IQ-Initiativen, aus den Beratungseinrichtungen, dem Kulturbereich und der Jugendpädagogik hat uns darin bestärkt, das Förderprogramm deutlich auszuweiten. Wir hoffen damit einen noch weiteren Kreis von Akteurinnen und Akteuren zu erreichen, die zu den Zielen des Aktionsplans einen Beitrag leisten können." Die Bandbreite der möglichen Förderprojekte sei groß", betonte Dreiseitel.

Als Beispiele für Förderungen in den beiden vorausgegangenen Förderperioden nannte der Staatssekretär und Bevollmächtigte des Landes für Integration und Antidiskriminierung Fach- und Informationsveranstaltungen, Fortbildungsangebote, Publikationen, Theaterprojekte sowie Film- und Kulturveranstaltungen. Es seien darüber hinaus auch zwei Studien zur Situation von Trans*Personen und LSBT*IQ-Jugendlichen in Hessen gefördert worden.

Informationen zur Bewerbung

Die Anträge bzw. Projektvorschläge können ab sofort bis zum 15. April 2017 beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Antidiskriminierungsstelle, Dostojewskistraße 4, 65187 Wiesbaden eingereicht werden.

Die einzureichenden Projektvorschläge sollen auf folgende Punkte eingehen:

  • Allgemeine Angaben zum Projekt: Name, Träger und Ansprechpartner/-in, Anschrift, Emailadresse, Telefon.
  • Kosten- und Finanzierungsplanung: Förderbedarf, Eigenmittel.
  • Ziele / Maßnahmen: Zielgruppe, Methoden, Struktur, Ablauf, Anliegen.
  • Vernetzung / Kooperation: Zusammenarbeit mit Partner_innen, z.B. Schulen, Vereinen, Initiativen, Jugendamt, Betrieben, Organisationen, Förderern, etc.
  • Kompetenz im Themenfeld: Darstellung bisheriger Aktivitäten und Erfahrungen im Arbeitsfeld, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter_innen.
  • Nachhaltigkeit / Einschätzungen: Kontinuität im Engagement, Verstetigung des Projektes, Bedeutung des Projektes für den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration wählt aus den eingehenden Projektvorschlägen förderwürdige Anträge aus, die bis zum Ende des Jahres 2017 umgesetzt werden müssen.

Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 03.02.2017

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