Förderinformationen
Förderung für regionale Aktivitäten im Kontext Jugendbeteiligung
Noch bis 13. Dezember 2017 können sich u.a. Jugendverbände, Schülervertretungen, Geflüchtetenselbstorganisationen sowie Kinder- und Jugendräte um eine Förderung für Jugendbeteiligungsaktivitäten im Jahr 2018 bewerben. Bewilligte Projekte werden mit bis zu 4.500€ gefördert. Ziel ist es, wirkungsvolle und nachhaltige Beteiligungsprozesse zu initiieren und zu verstetigen.
04.12.2017
Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) unterstützt im Rahmen der Werkstatt MitWirkung 2018 regionale Aktivitäten im Kontext Jugendbeteiligung mit bis zu 4.500€. Ziel ist es, wirkungsvolle und nachhaltige Beteiligungsprozesse zu initiieren und zu verstetigen.
Förderfähig sind Aktivitäten, die politische Jugendbeteiligung ermöglichen oder anderweitig das Themenfeld „Politische Mitbestimmung junger Menschen“ bearbeiten, niedrigschwellige Formate von Jugendbeteiligung, Aktivitäten zur Qualifizierung und Sensibilisierung für das Thema Jugendbeteiligung und Selbstorganisation, jugendpolitische Lobbystrategien sowie Aktivitäten, die die Wirkung von Ergebnissen aus Jugendbeteiligungsprozessen steigern.
Um eine Förderung bewerben können sich DBJR-Mitgliedorganisationen und deren Gliederungen sowie weitere Träger (z.B. Jugendverbände, Schülervertretungen, Geflüchtetenselbstorganisationen, Kinder- und Jugendräte). Die Förderung erfolgt als Mittelweitergabe aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes.
Die Aktivitäten können frühestens am 1. Februar beginnen und müssen spätestens bis 30. September 2018 abgeschlossen sein.
Nach einer Beratung durch den DBJR muss eine kurze Skizze inklusive Finanzansatz bis 13.12.2017 als Interessensbekundung eingereicht werden.
Weitere Informationen sind in der Ausschreibung (PDF,144 KB) des DBJR nachzulesen.
Quelle: Deutscher Bundesjugendring
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