Förderinformationen

Fördermittel für Projekte zur Integration von jungen Zuwanderern ausgeschrieben

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bekannt gegeben, dass Fördermittel für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von jungen Zuwanderinnen und Zuwanderern im Förderjahr 2015 ausgeschrieben sind.

18.06.2014

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Aufgabe, ergänzend zu den gesetzlichen Integrationsangeboten (Integrationskurse, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer, Jugendmigrationsdienste) Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration junger Zuwanderinnen und Zuwanderer (12-27 Jahre) mit dauerhafter Bleibeperspektive zu fördern.

Für die Förderperiode ab 2015 plant das BAMF wieder die Förderung von Projekten zur Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund mit dauerhafter Bleibeperspektive gemäß den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)–„Förderrichtlinien“–die unter <link http: www.bamf.de>www.bamf.de zum Download zur Verfügung stehen.

Gefördert werden sollen Jugendprojekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren und einer Fördersumme von maximal 50.000 € jährlich.
Die Antragsteller werden aufgefordert, ihren Antrag unter Verwendung des EASY-AZA-Antragsformulars bis einschließlich 31.10.2014 (Ausschlussfrist: Poststempel spätestens vom 31.10.2014) an das BAMF zu richten.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 11.06.2014

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