Förderinformationen
Fördermittel für Jugendfreizeiteinrichtungen in Brandenburg
Jugendministerin Ernst und Jugendstaatssekretär Drescher übergeben vier Jugendklubs in den Landkreisen Oder-Spree und Elbe-Elster Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt 38.528 Euro. Das Geld stammt aus dem Landesprogramm „Jugendräume im ländlichen Raum“. Daneben bieten zwei weitere Förderprogramme Mittel für Jugendfreizeiteinrichtungen.
20.08.2018
Jugendministerin Britta Ernst erklärte: „Wir wollen, dass sich Jugendliche in ihrer Region gute Angebote vorfinden. Deshalb unterstützen wir die Kommunen bei der Ausstattung, Sanierung oder Instandhaltung öffentlich zugänglicher Jugendfreizeiteinrichtungen – zumal wenn sie von den Jugendlichen selbst ehrenamtlich geführt werden. Das ist gut angelegtes Geld.“
Sanierung und Instandhaltung
Im Jugendklub Stremmen, Ortsteil der Gemeinde Tauche (Oder-Spree), muss eine moderne Heizungsanlage eingebaut werden, Gesamtkosten: 13.000 Euro. Das Land bezuschusst diese Investition mit 10.000 Euro. Im Jugendklub Ranzig, ebenfalls Ortsteil der Gemeinde Tauche (Oder-Spree), müssen die Elektroinstallation und Teile der Inneneinrichtung erneuert werden, Gesamtkosten: 13.100 Euro. Das Land bezuschusst diese Investition mit 10.000 Euro.
Im Jugendklub Martinskirchen, Ortsteil von Mühlberg/Elbe (Landkreis Elbe-Elster) muss das Dach erneuert werden, Gesamtkosten: 13.253 Euro. Das Land bezuschusst diese Investition mit 10.000 Euro. Im Jugendklub Fichtenberg, ebenfalls Ortsteil von Mühlberg/Elbe (Landkreis Elbe-Elster), muss die Heizung erneuert werden, Gesamtkosten: 10.660 Euro. Das Land bezuschusst diese Investition mit 8.528 Euro.
Das Programm „Jugendräume im ländlichen Raum“
Das Jugendministerium fördert seit Ende Mai 2018 mit dem Programm „Jugendräume im ländlichen Raum“ die Ausstattung, Sanierung und Instandhaltung öffentlich zugänglicher Jugendfreizeiteinrichtungen. Antragsberechtigt sind Kommunen mit maximal 2.500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Für das Programm stehen insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch 10.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass der Jugendraum in Verantwortung der Jugendlichen ehrenamtlich betrieben wird. Die Mittel sollen verwendet werden für die Innenausstattung der Freizeiteinrichtungen. Anträge können bis zum 30.09.2018 im MBJS gestellt werden. Die 500.000 Euro stammen aus dem Nachtragshaushalt und stehen im Landesjugendplan zusätzlich zur Verfügung.
Weitere Förderprogramme für Jugendfreizeiteinrichtungen
Mit dem Programm „DigitalRäume“ – digitale Infrastruktur in der offenen Jugendarbeit wird die technische Ausstattung in Jugendfreizeiteinrichtungen gefördert. Dafür stehen aus dem Nachtragshaushalt insgesamt 500.000 Euro im Landesjugendplan zusätzlich zur Verfügung, zum Beispiel für:
- die Installation eines leistungsfähigen WLAN (Router und Repeater),
- die Anbindung an einen Breitbandzugang (Ausbau der „letzten Meile“) für die Einrichtung oder
- die Anschaffung elektronischer Mobil- und Handgeräte, die in Angebote der politischen, kulturellen oder technischen Jugendbildung einbezogen werden.
Mit dem Programm „FreiRäume 2018“ wird die Gestaltung und Ausstattung von Spiel- und Bewegungsflächen an Jugendfreizeiteinrichtungen gefördert, zum Beispiel Basketballanlagen, Skaterbahnen und Bolzplätze. Dafür stehen insgesamt 500.000 Euro aus Lottomitteln zur Verfügung. Die Jugendlichen werden bei der Planung ihrer „FreiRäume“ aktiv einbezogen, etwa durch die Beteiligung von Jugend- oder Clubräten oder durch die Unterstützung von Selbsthilfeprojekten der Jugendlichen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg vom 14.08.2018
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