Jugendpolitik

BW fördert Projekte gegen Kinderarmut und für Kindergesundheit

Baden-Württemberg möchte die Startchancen und Rahmenbedingungen für alle Kinder verbessern. Das Land investiert daher 400.000 Euro in Projekte gegen Kinderarmut und für Kindergesundheit. Vom neuen Förderprogramm „Aktiv und gemeinsam gegen Kinderarmut und für Kindergesundheit“ profitieren der Ortenaukreis, der Landkreis Ravensburg, die Städte Singen, Stuttgart und Ulm sowie ein weiterer, sechster Standort, der in Kürze folgen soll.

21.11.2018

„Wir dürfen nicht nachlassen, aktiv und gemeinsam gegen Kinderarmut vorzugehen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha anlässlich der Bekanntgabe von fünf Projektstandorten, die das Land mit 400.000 Euro bei der Prävention gegen Kinderarmut unterstützt.

Fünf Standorte gehen an den Start

Die fünf Standorte, die vom neuen Förderprogramm „Aktiv und gemeinsam gegen Kinderarmut und für Kindergesundheit“ profitieren, sind der Ortenaukreis, der Landkreis Ravensburg sowie die Städte Singen, Stuttgart und Ulm. Ein weiterer, sechster Standort soll in Kürze folgen. Die von einer Jury aus Vertretern und Vertreterinnen des Landesbeirats für Armutsbekämpfung und Prävention ausgewählten Standorte werden nun Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut entwickeln oder vorhandene Strukturen weiter ausbauen.

Startchancen für alle Kinder und Jugendliche verbessern

Chancengerechtigkeit und Teilhabemöglichkeiten müssen für alle Kinder und Jugendlichen gelten, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Wir wissen, dass Armut negative Folgen auf Gesundheit, Bildung und Teilhabe hat und sich damit negativ auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt. Deshalb müssen wir alles dafür tun, die Startchancen und Rahmenbedingungen für alle Kinder zu verbessern“, sagte Minister Lucha.

Der Förderaufruf ist eine direkte Konsequenz aus den Ergebnissen des dritten Gesellschaftsreports Baden-Württemberg mit dem Titel „Familienarmut – ein Risiko für die Gesundheit von Kindern“, den Sozialminister Lucha im Sommer vorgestellt hatte. Eines der Ergebnisse war: Während der Großteil der Heranwachsenden in Baden-Württemberg gute Chancen hat, gesund aufzuwachsen, haben insbesondere die knapp 20 Prozent armutsgefährdeter Kinder und Jugendlichen ein höheres gesundheitliches Risiko und damit geringere Chancen auf ein gesundes Leben.

Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut

Lucha erinnerte daran, dass der Förderaufruf Teil des Schwerpunktthemas „Starke Kinder“ sei, an dessen Umsetzung sein Haus derzeit intensiv arbeite. Kinder im ganzen Land sollten mit einem Bündel verschiedener Maßnahmen gestärkt und wirksamer vor Gefahren geschützt werden. Hierzu gehörten neben der Bekämpfung der Kinderarmut und der Verbesserung der Kindergesundheit die konsequente Weiterentwicklung des Kinderschutzes und die Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe.

„Der Report hat gezeigt, dass präventive Maßnahmen dann besonders effektiv sind, wenn die Lebenswelten der betroffenen Kinder berücksichtigt werden und sie von einem engmaschigen Netz aus Fachkräften des Gesundheits- und Bildungswesens, Lehr- und Betreuungskräften, Familienbildungszentren und von Verantwortlichen aus der Kommune und den Quartieren getragen werden“, so Lucha weiter. „Die ausgewählten Präventionsnetzwerke setzen diese Erkenntnisse in die Tat um und tragen dazu bei, dass alle Kinder, unabhängig vom Sozialstatus der Eltern, für eine gute Entwicklung denselben Zugang zu gesundheitsfördernden Maßnahmen erhalten können.“

Geförderte Projekte

  • Ortenaukreis: Netzwerk gegen Kinderarmut und für Kindergesundheit im Rahmen des Präventionsnetzwerks Ortenaukreis (PNO), Zuwendung: 80.700 Euro
  • Landkreis Ravensburg: „Gemeinsam stark für Kinder und Familien im Landkreis Ravensburg“: 100.000Euro
  • Stadt Singen: „Kindercard für Gesundheit und Teilhabe“: 62.680 Euro
  • Stadt Stuttgart: „Gesund aufwachsen in …“: 73.494 Euro
  • Stadt Ulm: Präventionsnetzwerk Kindergesundheit: 33.936 Euro

Quelle: Ministerium für Soziales und Integration des Landes Bande-Württemberg vom 16.11.2018

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