Förderinformationen

BW: 300.000 Euro Fördermittel für Projekte der außerschulischen Jugendbildung

Träger der Jugendbildung oder der Jugendhilfe aus Baden-Württemberg können sich bis zum 15. Juli 2017 für eine Förderung von Projekten der außerschulichen Jugendbildung bewerben. Insgesamt stellt das Land in diesem Jahr hierfür 300.000 Euro für Maßnahmen, die sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 10 bis 27 Jahre richten, zur Verfügung.

23.06.2017

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha stellt 2017 zusätzliche 300.000 Euro für Projekte der außerschulischen Jugendbildung zur Verfügung. Gefördert werden Projekte der sozialen Jugendbildung, Maßnahmen für die Integration von ausländischen und spätausgesiedelten Jugendlichen sowie Maßnahmen für eine engere Zusammenarbeit von Jugendarbeit und Schule. Erreicht werden sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 10 bis 27 Jahre.

Außerschulische Angebote für die soziale Entwicklung und gesellschaftliche Integration jugner Menschen

Sozialminister Manne Lucha sagte: "Es ist wichtig, jungen Menschen auch außerhalb der Schule Angebote zu machen, die ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung und ihrer gesellschaftlichen Integration dienen. Dazu bieten die praktischen Projekte der außerschulischen Jugendbildung hervorragende Möglichkeiten. Hier erleben die Kinder und Jugendlichen eine Kultur der Vielfalt und ihnen werden Gerechtigkeit, Fairness und Toleranz vermittelt. Deshalb freue ich mich, dass wir trotz großer Einsparzwänge zusätzliche Mittel für diesen wichtigen Gesellschaftsbereich bereitstellen können."
Interessierte Träger der Jugendbildung bzw. der Jugendhilfe können sich bis zum 15. Juli 2017 um eine Förderung bewerben.

Projekte der sozialen Jugendbildung

Angebote der sozialen Jugendbildung zielen darauf ab, das Miteinander zu fördern, eine Auseinandersetzung mit den Werten der Gesellschaft zu initiieren und Bedürfnisse der Mitmenschen zu erkennen. Förderfähig sind beispielsweise Projekte in sozialen Brennpunkten, mit jugendlichen Arbeitslosen, mit Behinderten oder zur Integration von Kindern ausländischer Arbeitnehmer.

Integration von ausländischen und spätausgesiedelten Jugendlichen

Im Bereich Integration von ausländischen und spätausgesiedelten Jugendlichen sollen nachhaltige Projekte gefördert werden, die junge Ausländerinnen und Ausländer in Angebote der Jugendarbeit einbeziehen und sie damit sowohl in die Jugendarbeit als auch generell in die Gesellschaft integrieren. Hierdurch sollen die persönlichen Kompetenzen der Jugendlichen gestärkt werden und Hilfestellungen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben gegeben werden.

Jugendarbeit sowie Schulen in Kooperation

Träger der außerschulischen Jugendbildung und sonstige gemeinnützige Träger der Jugendarbeit sowie Schulen in Kooperation mit diesen Trägern haben die Möglichkeit, über dieses Programm Zuschüsse für die Durchführung von gemeinsamen Kooperationsprojekten zu erhalten. Gefördert werden Projekte, bei denen beide Partner gleichberechtigt eine gemeinsame Maßnahme mit Jugendlichen durchführen. Die Projekte sollen unter anderem der Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen Jugendlichen dienen.

<link https: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de de service foerderaufrufe external-link-new-window informationen auf den seiten des>Weitere Informationen zum Förderaufruf

Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 15.06.2017

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