Digitale Verwaltung

„BAföG Digital“ ab Mai in weiteren Bundesländern verfügbar

Im vergangenen Semester wurde die digitale Antragsstellung zum BAföG in einer Pilotphase in fünf Bundesländern getestet. Schon während dieser Zeit wurden mehr als 20.000 Anträge gestellt. Mit der Ausweitung des Angebots auf jetzt vier und bis immer Sommer alle Bundesländer folgt der Übergang in den Realbetrieb.

11.05.2021

Seit Oktober 2020 können junge Menschen in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen BAföG-Leistungen über einen neuen digitalen Assistenten beantragen. Ab sofort ist das auch in Hamburg möglich, im Laufe des Monats schließen sich mit Brandenburg, Thüringen und Saarland drei weitere Länder an. In allen übrigen Ländern wird „BAföG Digital“ sukzessive bis zum Sommer eingeführt. Die Entwicklung und der Betrieb des Antragsassistenten bis 2023 wird durch Mittel aus dem Konjunkturpaket des Onlinezugangsgesetzes sichergestellt.

Hierzu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

„Ich freue mich, dass wir mit „BAföG Digital“ den Zugang zu Bildung konsequent weiter vereinfachen können. Die Pilotphase ist sehr erfolgreich verlaufen. Auch die weiteren Länder werden nun in den nächsten Wochen und Monaten das Angebot für ihre Studierenden verfügbar machen. Die Digitalisierung wird neue Möglichkeiten für das Lernen eröffnen, die Digitalisierung kann aber auch unser Leben einfacher machen – so wie ‚BAföG Digital‘.“

Sachsen-Anhalt hatte den Antragsassistenten als federführendes Bundesland mit auf den Weg gebracht. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann erklärt:

„Mit ‚BAföG Digital‘ kommt die Studienfinanzierung in der digitalen Zukunft an. Ich freue mich, dass wir einen Beitrag dafür leisten konnten, die Beantragung einfacher und transparenter zu machen. Die Zahlen aus der Pilotphase zeigen deutlich, wie gut der Assistent angenommen wurde und wo wir nachbessern müssen. Umso wichtiger ist es, dass jetzt nach und nach alle Bundesländer angeschlossen werden und dass wir ‚BAföG Digital‘ stetig weiterentwickeln.“

Intuitiv, flexibel und sicher

Der BAföG-Online-Antrag wurde in einem Digitalisierungslabor nutzerzentriert erarbeitet. Schülerinnen, Schüler, Studierende und Eltern haben den BAföG-Antrag in allen Entwicklungsphasen zunächst getestet und ihr Feedback in den Prozess eingespeist. Auch die Bearbeiterinnen und Bearbeiter in den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken und Kommunalverwaltungen wurden in die Nutzertests eingebunden. 

Im Ergebnis ist der digitale BAföG-Antrag ist übersichtlich und datensparsam gestaltet. Über den Konfigurator werden mit einfachen und verständlichen Fragen alle relevanten Formblätter zu einem Antrag zusammengefügt. Ein dynamisches Formular ermöglicht es, dass Antragsteller nur relevante Fragen beantworten müssen. Zudem unterstützen bürgerfreundliche Hilfetexte die Antragstellung. Nachweise können während des Antragsprozesses oder zu einem späteren Zeitpunkt per Computer oder Smartphone hochgeladen werden. Studierende sowie Schülerinnen und Schüler können zudem den Status ihres Antrags online nachverfolgen.

Der Antrag wurde in einem responsiven Design gestaltet, so dass er über jedes Endgerät genutzt werden kann. Des Weiteren stellt „BAföG Digital“ über die Nutzung des Nutzerkontos Bund des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eine sichere Identifizierung und Authentifizierung der Antragstellenden sicher. Durch die Authentifizierung mit der Online-Funktion des Personalausweises wird die höchste Sicherheitsstufe geboten.

Digitale Verwaltung bis 2022

Den Online-Antragsassistenten „BAfög Digital“ haben Bund und Länder gemeinsam im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt. Federführend an der Entwicklung beteiligt waren das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Land Sachsen-Anhalt.

Der Betrieb und die Fortentwicklung des Antragsassistenten werden durch Mittel aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung bis Ende 2022 finanziert. Die Länder werden gezielt entlastet und die Leistung nach dem Prinzip „Einer für Alle“ flächendeckend verfügbar gemacht. „Einer für Alle“ bedeutet, dass ein Land eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt. Diese können den Antrag so nahezu reibungslos übernehmen. Das Projekt ist Teil des gemeinsamen Vorhabens von Bund, Ländern und Kommunen, alle wesentlichen Behördengänge bis Ende 2022 digital zu ermöglichen – so wie es das OZG vorsieht. Ziel ist es unter anderem, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen online für jedes Anliegen im Schnitt nur noch halb so viel Zeit benötigen wie offline.

Insbesondere für priorisierte Leistungen mit hohen Fallzahlen werden deutlich vereinfachte und intuitiv bedienbare digitale Antragsprozesse geschaffen, die die Online-Nutzungsraten dieser Leistungen signifikant erhöhen sollen. Für das BAföG bedeutet das: Schülerinnen, Schüler und Studierende sollen den BAföG-Antrag vollständig online durchführen können. Mit dem Antragsassistenten „BAföG Digital“ wird die bereits seit 2016 mögliche digitale Antragstellung deutlich verbessert und vereinheitlicht.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 06.05.2021

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