Förderinformationen
Aus "Spätstarter" wird "Zukunftsstarter": Förderung junger Menschen ohne Berufsausbildung verlängert
Die gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Verwaltungsrates der BA wird unter neuem Namen und mit erweiterten Fördermöglichkeiten fortgesetzt.
01.08.2016
Im Programm „Spätstarter gesucht“ wurden junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsausbildung angesprochen. Ziel war es, sie für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses zu gewinnen.
Auch weiterhin bleiben junge Erwachsene ohne berufliche Ausbildung im Fokus der Unterstützung von Jobcentern und Arbeitsagenturen: BMAS und BA mit Vorstand und Verwaltungsrat haben sich darauf verständigt, die Anstrengungen des Programms „Spätstarter“ im Bereich der Aus- und Weiterbildung junger Erwachsener mit verstärktem Engagement und unter dem neuen Namen „Zukunftsstarter“ fortzusetzen. Ziel der Initiative ist, bis Ende 2020 120.000 junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer für eine Aus- und Weiterbildung mit dem Ziel eines Berufsabschlusses zu gewinnen.
Zum 1. August tritt das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) in Kraft. Die Weiterentwicklung der Initiative „Spätstarter“ zu „Zukunftsstarter“ unterstützt die Idee des Gesetzes. Neue Fördermöglichkeiten durch das AWStG tragen dazu bei, dass bisherige Hemmnisse, die einer Weiterbildung im Weg standen, abgebaut werden. So sollen etwa Weiterbildungsprämien das Durchhaltevermögen und die Motivation von jungen Erwachsenen steigern, eine längerfristige Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich zu Ende zu bringen. Prämien für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen honorieren Erfolge und fördern Motivation und Durchhaltewillen. Außerdem können durch das AWStG auch Grundkompetenzen von Menschen mit geringen Qualifikationen gefördert werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit vom 01.08.2016.
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