Förderinformationen

Projektideen für die am stärksten Benachteiligten gesucht

Kommunen sollen dabei unterstützt werden, neuzugewanderte Unionsbürger und deren Kinder sozial besser einzugliedern. Am 13. Juli haben BMAS und BMFSFJ dazu die Richtlinie zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) veröffentlicht.

14.07.2015

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben am 13. Juli die gemeinsame Förderrichtlinie zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von besonders benachteiligten freizügigkeitsberechtigten neuzugewanderten UnionsbürgernInnen, deren Kindern sowie von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen veröffentlicht.

Ab sofort können somit Kommunen in Kooperation mit Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege oder sonstigen gemeinnützigen Trägern Vorschläge für lokale und regionale Projekte in ganz Deutschland einreichen.

Das Ziel ist, zugewanderten Kindern von Unionsbürgern und Unionsbürgerinnen einen besseren Zugang zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Betreuung zu verschaffen. Darüber hinaus werden wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen dabei unterstützt, Zugang zum regulären Hilfesystem zu finden.

Den betroffenen Menschen soll geholfen werden, Zugang zu bestehenden Beratungsangeboten zu finden, wie z.B. zu Migrationserstberatung, medizinischer Beratung und Versorgung, sozialpsychiatrischem Dienst, Familienberatung, Schullaufbahnberatung, Jugendamt und Wohnungslosenhilfe.

Förderperiode 2014-2020

Der EHAP ist in Deutschland für die Förderperiode 2014-2020 mit einem finanziellen Volumen von insgesamt rd. 92,8 Millionen Euro ausgestattet. Die Förderquote von 85 Prozent seitens der EU stockt der Bund um weitere 10 Prozent auf, so dass der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger bei fünf Prozent liegt. Ab Oktober 2015 können in einer ersten Förderphase Projekte in ganz Deutschland bis 31. Dezember 2018 gefördert werden. Danach ist eine weitere Förderphase vorgesehen.

Voraussetzung für die Förderung

Eine verbindliche Kooperation von einer Kommune mit einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege und / oder einem freigemeinnützigen Träger wird für die Förderung vorausgesetzt. Kooperationsverbünde werden mit einem Fördervolumen von bis zu einer Million Euro gefördert. Sie sollen in niedrigschwelligen Ansätzen bestehende Strukturen flankieren und in ihrer Wirkung verstärken.

Projektideen können bis zum 14. August in elektronischer Form über das Internet-Portal <link http: www.zuwes.de _blank external-link-new-window zum einreichen der>www.zuwes.de eingereicht werden. Zusätzlich müssen die Interessenbekundungen in schriftlicher Form beim BMAS eingereicht werden.  

Weitere Informationen sowie die Richtlinie sind auf der EHAP-Homepage unter <link http: www.ehap.bmas.de _blank external-link-new-window ehap-richtlinie>www.ehap.bmas.de zu finden.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.07.2015.

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