Förderinformationen

NRW stellt jährlich rund 48 Millionen Euro für Bildungs- und Teilhabeberater in Schulen zur Verfügung

Kommunen können ab sofort Fördermittel zur Weiterfinanzierung der Sozialarbeit an Schulen im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets beantragen.

16.02.2015

Ab sofort können die 53 Kreise und kreisfreien Städte in NRW Landesmittel zur Beschäftigung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern als Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater beantragen. Für die Jahre 2015 bis 2017 stehen jeweils 47,7 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Einen entsprechenden Fördererlass hat das NRW-Arbeitsministerium an die Bezirksregierungen verschickt, die diese Mittel an die Kommunen weiterreichen.

"Die Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater sollen insbesondere dafür sorgen, dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets die Kinder und Jugendlichen erreichen, die auf diese Unterstützung dringend angewiesen sind, nämlich Kinder aus sozial benachteiligten Familien", sagte Sozialminister Guntram Schneider. "Nur so ist Integration durch Bildung möglich und können Bildungsarmut und soziale Ausgrenzung vermieden werden."

Das Land sei befristet eingesprungen, da mit dem Bund bislang keine Einigung zur Weiterfinanzierung der dringend benötigten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an Schulen im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes erzielt werden konnte. "Gleichwohl sind wir weiterhin der Ansicht, dass der Bund hier in der Pflicht ist. Und wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass eine entsprechende Unterstützungsstruktur wieder in das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes aufgenommen wird", so der Minister.

Der Begriff der "Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater" ist bewusst gewählt worden, um deren Aufgaben von der klassischen Schulsozialarbeit abzugrenzen. "Sie erfüllen Aufgaben im Bereich der Existenzsicherung und Förderung von Bildung und Teilhabe, für die grundsätzlich der Bund zuständig ist", bekräftigte Minister Schneider.

Nach dem Landtagsbeschluss von Ende Dezember 2014 stehen für die Jahre 2015 bis 2017 jeweils 47,7 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung, die durch einen von den Kommunen zu finanzierenden Eigenanteil auf insgesamt 67,5 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden. Dieser Eigenanteil berücksichtigt die jeweilige Haushaltssituation in den Kommunen. Die Landesmittel werden nach dem Bedarf vor Ort auf die Kommunen aufgeteilt. Maßstab ist der tatsächliche Einsatz der BuT-Mittel im Jahr 2013. Diesen objektiven Verteilungsschlüssel hat der Gesetzgeber gewählt, weil im Jahr 2013 die Sozialarbeit an Schulen im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes – nach den Anlaufjahren 2011 und 2012 – etabliert war.
Die Gelder können rückwirkend zum 1. Januar 2015 beantragt werden, soweit die Stellen durchgängig besetzt waren, und die formalen Vorgaben wurden auf ein rechtlich absolut notwendiges Minimum beschränkt.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen vom 13.02.2105

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