Förderung der Erziehung in der Familie

Vertraulichkeit psychosozialer Onlineberatung schützen – Stellungnahme von DGOB und DGSF

Die psychosoziale Hilfe im Netz kann Leben retten - etwas bei suizidalen Jugendlichen. Im Unterschied zur Telefonberatung werden die Online-Hilfsangebote aber nicht gesetzlich geschützt. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern die beiden Fachverbände die rechtliche Gleichstellung und ein Gesamtkonzept zum Berufsgeheimnisschutz.

17.07.2017

Die Vertraulichkeit bei psychosozialer Onlineberatung sollte gesetzlich genauso geschützt werden wie eine anonyme Telefonberatung. Das ist in Deutschland aufgrund der aktuellen Gesetzesbestimmungen – Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikationsgesetz, „BKA-Gesetz“, Strafgesetzbuch – nicht der Fall: bieten psychosoziale Berufsgruppen anonyme Onlineberatung an, sind sie nicht ausreichend als „Berufsgeheimnisträger“ geschützt. Darauf machen die Deutschsprachige Gesellschaft für psychosoziale Onlineberatung (DGOB) und die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) in einer gemeinsamen  Stellungnahme aufmerksam.  

Hilfe im Netz kann Leben retten 

Das Vertrauen in niedrigschwellige Hilfsangebote wie die anonyme Onlineberatung werde durch die aktuelle Gesetzgebung geschwächt, schreiben die beiden Fachverbände in ihrer Stellungnahme <link https: www.dgsf.org themen stellungnahmen-1 vertraulichkeit-onlineberatung external-link-new-window stellungnahme von dgob und>„Schutz des Berufsgeheimnisses im Rahmen der aktuellen Bundesgesetzgebung und angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft" (pdf 766 KB)“. Während anonyme Telefonberatung im Gesetz zur „Verkehrsdatenspeicherung“ geschützt werde, gelte das nicht für entsprechende Online-Hilfsangebote. Dabei könne gerade psychosoziale Hilfe im Netz beispielsweise bei suizidalen Jugendlichen lebensrettend sein.  

Konzept zum Berufsgeheimnisschutz

Die Verbände weisen darauf hin, dass Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht den mangelnden Schutz von Berufsgeheimnisträgern als verfassungswidrig einstufen und mahnen ein Gesamtkonzept zum Berufsgeheimnisschutz an. Es gebe einen dringenden Bedarf, die Arbeit von Beratungsinstitutionen und die Stellung psychosozialer Berufsgruppen als Berufsgeheimnisträger rechtlich besser abzusichern. „Dabei gilt es, die Privatsphäre der Menschen in einer Mediengesellschaft bei sehr persönlichen und intimen Kommunikationen mit Berater/-innen und Therapeut/-innen tatsächlich und umfassend zu schützen“, schreiben DGSF und DGOB in ihrer Stellungnahme. 

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. vom 17.07.2017

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