Förderung der Erziehung in der Familie
Sommerurlaub ohne Wiederkehr – Kindesentführungen durch Beratung und Information bestmöglich verhindern
Was oft als harmlose Urlaubsreise beginnt, kann im Fall einer Kindesentführung in jahrelange Auseinandersetzungen und im schlimmsten Fall mit einem Kontaktabbruch zum Kind enden. Der Internationale Sozialdienst rät daher, sich vor Reisen ins Ausland rechtzeitig und ausführlich zu informieren.
29.07.2015
Ob geplant oder spontaner Entschluss: Immer wieder bleibt ein Elternteil nach dem Ende des Urlaubs einfach mit dem gemeinsamen Kind im Heimatland. Was viele Eltern nicht wissen (wollen) – sie machen sich strafbar und können im schlimmsten Fall das Sorgerecht für ihre Kinder verlieren. Für die verlassenen Eltern kann ein langer und traumatisierender Kampf um ihr Kind beginnen.
"Die Leidtragenden einer Kindesentführung sind vorrangig die Kinder. Sie werden aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissen und mit einer völlig neuen Situation konfrontiert, auf die sie niemand vorbereitet hat," sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V, bei dem der Internationale Sozialdienst (ISD) ansässig ist.
Vor allem, wenn es in einer Beziehung schon kriselt, sollten Warnsignale grundsätzlich ernst genommen werden. Experten raten Eltern, die eine Kindesentführung befürchten, sich rechtzeitig zu informieren und Konflikte, zum Beispiel durch Mediation, beizulegen. Aber auch Eltern, die mit ihren Kindern in einen anderen Staat umziehen wollen, sollten sich möglichst früh informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Als Träger der Zentralen Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte informiert und berät der Internationale Sozialdienst Eltern, aber auch Rechtsanwälte und andere Fachleute kostenfrei, vermittelt Mediatoren und andere Ansprechpartner. Erste Informationen und Kontaktdaten können unter <link http: www.zank.de external-link-new-window zur zentralen anlaufstelle für grenzüberschreitende>www.ZAnK.de abgerufen werden.
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 28.07.2015
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