Förderung der Erziehung in der Familie
Modellprojekt in Sachsen: Unterstützung für Familien in Langzeitarbeitslosigkeit
Mit dem neuen Projekt TANDEM Sachsen sollen Elternpaare und Alleinerziehende unterstützt werden, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind. Im Fokus steht dabei die ganze Familie. Das Projekt bietet passgenaue Lösungswege für die Betroffenen, individuelle Förderungsangebote für die Kinder und Jugendlichen sowie eine Begleitung durch ein Beratungsteam.
15.02.2018
Das Christliche Jugendwerkdorf Deutschland (CJD) in Freiberg hat am 13. Februar 2018 einen Förderbescheid für das Vorhaben „TANDEM Sachsen – Landkreis Mittelsachsen“ erhalten. Die Zuwendung für die kommenden drei Jahre beträgt rund 500.000 Euro.
Die gesamte Familie im Fokus
Mit dem neu aufgelegten Modellprojekt TANDEM Sachsen will das sächsische Arbeitsministerium Elternpaare und Alleinerziehende unterstützen, von denen mindestens einer von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen ist. Das Besondere daran: im Fokus von TANDEM Sachsen steht – anders als in anderen Beschäftigungsprojekten – die gesamte Familie. Die vielschichtigen Probleme und Bedürfnisse der Betroffenen erfordern individuelle und passgenaue Lösungswege und genau die bietet das Projekt. Ziel ist es, nach Möglichkeit mindestens eine erwerbsfähige Person pro Bedarfsgemeinschaft in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln.
Individuelle Familienförderung
Gleichzeitig erhalten Kinder und Jugendliche die bestmögliche Familienförderung, insbesondere was ihre Bildungskompetenz anbelangt. Das kann individuelle Lernförderung sein, aber auch Angebote im kreativen, sportlichen oder musischen Bereich sind möglich.
Dazu erklärte Arbeitsminister Martin Dulig: „Wir wollen die guten Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt nutzen, um Langzeitarbeitslose gezielter zu unterstützen. Speziell in Familien wächst die Gefahr der ‚Vererbung‘ von Langzeitarbeitslosigkeit auf die Kinder. Diesen Kreislauf wollen wir durchbrechen. Im Unterschied zu anderen Beschäftigungsprojekten steht bei unserem Förderprogramm ‚TANDEM Sachsen‘ deshalb die gesamte Familie im Vordergrund.“
Begleitung durch Beratungsteams
Integrierte Beratungsteams – in der Regel Sozialpädagogen oder Psychologen – begleiten dabei die Familien. In Kooperation mit den Jobcentern und den Jugendämtern erfolgt so über die Regelangebote hinaus Betreuung aus einer Hand.
Hilfeleistungen unterschiedlicher Ressorts fokussieren
Das Christliche Jugendwerkdorf Deutschland / Freiberg (CJD) ist ein erfahrener Projektträger, der sich selbst als „Chancengeber“ bezeichnet. „Das Projekt „Tandem Sachsen – LK Mittelsachsen“ nimmt zentral die Familie in den Blick. Sie ist zwar die kleinste, dennoch die wichtigste Lebensgemeinschaft in der Gesellschaft und maßgebend für die Sozialisation und die Startchancen – insbesondere der jüngsten Mitglieder. Dort wird der Grundstein für den individuellen Werdegang und Erfolg gelegt. Der Einsatz, die Hilfeleistungen der unterschiedlichen Ressorts auf die Wechselwirkung in der gesamten Einheit zu fokussieren, aus einer Hand zu koordinieren und somit besser auf einander abzustimmen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg die Hilfen effizienter zu gestalten“, so Stoyan Dimitrov, Gesamtleiter CJD
Hintergrund
TANDEM Sachsen richtet sich an Elternpaare und Alleinerziehende, die mit ihren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben und somit auf Sozialleistungen angewiesen sind. Die Auswahl der am Projekt teilnehmenden Familien erfolgt über die Mitarbeitenden der Jobcenter.
Für TANDEM Sachsen stehen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln 9,2 Mio. Euro in den kommenden drei Jahren zur Verfügung. Alle Jobcenter, die gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt, ihr Interesse bekundet haben, können teilnehmen. Dies sind die Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz und die Landkreise Mittelsachsen, Vogtlandkreis, Bautzen, Görlitz, Meißen und Nordsachsen. Die Fördergelder für TANDEM Sachsen werden aus Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes bereitgestellt.
Quelle: Freistaat Sachsen vom 13.02.2018
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