Nordrhein-Westfalen

Mehr Unterstützungsangebote für Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium und das Bündnis der gesetzlichen Krankenkassen für Gesundheit Nordrhein-Westfalen fördern mit dem „Landesprogramm KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ als erstes Bundesland den Aufbau von nachhaltigen Versorgungsstrukturen für betroffene Kinder. Träger der Gemeindepsychiatrie sowie Sucht- und Jugendhilfe können nun eine Förderung bei der Koordinierungsstelle des Landesprogramms beantragen.

17.06.2021

Ziel des auf vier Jahre angelegten Förderprogramms „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ ist es, präventive Angebote zur Stärkung der Resilienz von Kindern zu etablieren. Zum Aufbau der erforderlichen Strukturen insbesondere in der Sucht- und Jugendhilfe sowie Gemeindepsychiatrie stehen Fördermittel des Landes in Höhe von insgesamt rund 460.000 Euro zur Verfügung.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte: „Fast jedes vierte Kind in Deutschland wächst mit einem psychisch erkrankten oder suchtkranken Elternteil auf. Diese Kinder haben ein deutlich erhöhtes Risiko, später selbst eine solche Erkrankung zu entwickeln. Um das zu verhindern, braucht es Präventionsangebote, die in den bestehenden Hilfestrukturen stabil und dauerhaft verankert sind. Durch das Landesprogramm KIPS Prävention NRW können wir gemeinsam mit dem GKV-Bündnis für Gesundheit solche dauerhaften Angebote schaffen.“

Gerade auch mit Blick auf die steigenden psychischen Belastungen bei der Arbeit und im Alltag – etwa durch soziale Medien – ist der frühzeitige Aufbau psychischer Widerstandskraft wichtig, um Herausforderungen begegnen zu können. „Die aktuelle Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig Maßnahmen sind, die die seelische Gesundheit fördern – insbesondere für Kinder und Jugendliche aus Familien mit schwierigen sozialen Verhältnissen“, so Minister Laumann weiter.

Unterstützung der Finanzierung und Angebotsplanung

Für die Schaffung der hierfür erforderlichen strukturellen Voraussetzungen stehen im Rahmen des Landesprogramms finanzielle Mittel, Beratungsangebote und eine Koordinierungstelle zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Einrichtungen der ambulanten Sucht- und Jugendhilfe, gemeindepsychiatrische Träger sowie Erziehungs- und Familienberatungsstellen mit Standort in Nordrhein-Westfalen. Sie sollen unter anderem dabei unterstützt werden, adäquate Angebote zu entwickeln und umzusetzen und in verbindlicher Kooperation vor Ort miteinander zu handeln.

Die Angebote sollen es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ihre psychische Widerstandskraft (Resilienz) zu stärken, Strategien im Umgang mit den psychischen oder Suchterkrankungen ihrer Eltern zu entwickeln und stabile Bindungserfahrungen zu machen, um selbst tragfähige und verlässliche Beziehungen aufbauen zu können. Ein Modul des Förderprogramms unterstützt beispielsweise den Aufbau von Patenschaften. Dabei erfahren Kinder und Jugendliche durch entsprechend geschulte Patinnen und Paten zuverlässige Zuwendung, und gleichzeitig werden dadurch die psychisch erkrankten oder suchterkrankten Eltern entlastet.

Koordinierungsstelle des Landesprogramms

Die Koordinierungsstelle des Landesprogramms ist angesiedelt bei der Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA der Suchtkooperation NRW. Auf der Internetseite der Koordinierungsstelle finden sich detaillierte Informationen zum Landesprogramm, beispielsweise die genauen Fördervoraussetzungen und die Antragsunterlagen.

Quelle: Minitserium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.05.2021

Redaktion: Pia Kamratzki

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