Förderung der Erziehung in der Familie

Mehr Unterstützung für Hamburger Familien

Ab kommendem Jahr können mehr Hamburger Familien Zuschüsse für Familienerholungsmaßnahmen beantragen. Eine entsprechende Richtlinie für die Bezirksämter hat der Senat auf seiner heutigen Sitzung beschlossen.

21.10.2010

Mit der Globalrichtlinie "Förderung der Familienerholung und Familienfreizeit" bestimmt der Senat den Handlungsrahmen für die bezirklichen Jugendämter bei der Gewährung von Zuschüssen für Familienerholungsmaßnahmen und Familienfreizeiten. Bislang waren nur Familien anspruchsberechtigt, deren Nettoeinkommen unter dem anderthalbfachen Sozialhilfesatz lag (ca. 900 Euro bei allein Erziehenden mit einem Kind, ca. 1380 Euro bei einer vierköpfigen Familie).

Die heute beschlossene Richtlinie legt nun fest, dass die Einkommensgrenze auf das 2-fache des Sozialhilfesatzes angehoben wird (ca. 1230 Euro bei allein Erziehenden mit einem Kind, ca. 1850 Euro bei einer vierköpfigen Familie). Somit können mehr Familien die Zuschüsse beantragen. Gleichzeitig wurden auch die einzelnen Förderungssätze um sieben bis 12 Prozent angehoben.

Senatorin Birgit Schnieber-Jastram: "Durch die heute beschlossene Richtlinie wird ab dem nächsten Jahr mehr bedürftigen Hamburger Familien ein gemeinsamer Urlaub oder eine Familienfreizeit ermöglicht. Auch das ist Schritt, um Hamburg ein Stück ¬ªfamilienfreundlicher¬´ zu machen."

Wer und was kann gefördert werden?

Gefördert werden kann ein gemeinsamer Urlaub von Eltern bzw. Elternteilen mit ihren Kindern von zehn bis 23 Tagen. Der Zuschuss beträgt je Kind 8-10 Euro pro Tag, Alleinerziehende erhalten für das erste Kind 10-12 Euro pro Tag. Auch für eine Familienfreizeit, d.h. eine organisierte Veranstaltung außerhalb Hamburgs mit einer drei- bis neuntägigen Dauer kann eine finanzielle Förderung durch die Jugendämter gewährt werden.

Antragsberechtigt sind Familien mit mindestens zwei im Haushalt lebenden Kindern unter 18 Jahren oder Alleinerziehende schon mit einem Kind. Voraussetzung: Ihr Nettoeinkommen ist nicht höher ist als der zweifache Sozialhilfesatz.

Weitere Informationen zu den Förderungen erhalten Familien bei den Jugendämtern ihrer Bezirke (Adressen im Internet unter <link http: www.dibis.hamburg.de _blank external-link-new-window>www.dibis.hamburg.de, Stichwort: Familienerholung).

Quelle: Senatskanzlei Hamburg

 

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