Förderung der Erziehung in der Familie

Malu Dreyer: Entwurf des Bundeskinderschutzgesetzes bleibt weiter hinter notwendigen Regelungen zurück

„Das Bundeskinderschutzgesetz bleibt weit hinter notwendigen und in der Fachwelt einhelllig geforderten Regelungen zurück. Hier muss nachgebessert werden“. Das erklärte heute in Mainz die rheinland-pfälzische Familienministerin Malu Dreyer anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundeskabinetts.

16.03.2011

Im Unterschied zu den Gesetzentwürfen aus dem Jahr 2008 liege nun zwar ein diskussionswürdiger Entwurf vor. Grundlegende Kritikpunkte am Entwurf der Vorgängerministerin Ursula von der Leyen, nämlich alleine durch Sanktionen und Restriktionen den Kinderschutz zu stärken, seien zumindest im Ansatz aufgegriffen worden. Regelungen unter anderem aus dem Landesgesetz von Rheinland-Pfalz, durch Netzwerkarbeit Voraussetzungen für einen präventiven Kinderschutz zu fördern, seien aufgegriffen worden. Gleichwohl zeigt sich nach Ansicht der Ministerin in einer ganzen Reihe von Einzelregelungen die Notwendigkeit der Nachbesserung und der Korrektur.

So leide der Gesetzentwurf darunter, dass die Einbeziehung der Gesundheitshilfe auch nicht im Ansatz erkennbar werde, so Malu Dreyer. Die Aufgaben des Kindesschutzes würden einseitig zu Lasten der Jugendhilfe verteilt. „Das greift zu kurz. Denn die bisherigen Erfahrungen nicht nur in Rheinland-Pfalz zeigen, dass Hebammen, Kinderärztinnen und –ärzte, Frauenärzte und – ärztinnen einen ganz selbstverständlichen Zugang zu allen Familien und zu allen Kindern haben. Sie sind für Eltern Vertrauenspersonen“, sagte Malu Dreyer. Damit die Zugänge über die Gesundheitshilfe jedoch verlässlich genutzt werden könnten, brauche es eine in der Gesundheitshilfe tragfähige Finanzierungsstruktur. Dafür sind Änderungen im Sozialgesetzbuch V notwendig. Diese seien trotz eines einstimmigen Beschlusses der 16 Gesundheitsminister und –ministerinnen der Länder in dem vorliegenden Bundeskinderschutzgesetz nicht geregelt.

Darüber hinaus werde in dem geplanten Bundeskinderschutzgesetz ein Bundesprogramm für die Einführung und Stärkung von Familienhebammen festgelegt. Auch wenn der Gesetzentwurf es nahelege, gebe es bundesweit keine einheitliche Aus- beziehungsweise Weiterbildung zur Familienhebamme, auch sei ihr Einsatz- und Wirkungsbereich nicht klar umschrieben. Durch ihren guten Zugang und engen Kontakt zu Familien in der Wochenbettbetreuung seien Hebammen generell geeignet, Familien frühzeitig zu unterstützen. Rheinland-Pfalz nutze diese Potentiale bereits. Seit 2005 haben rund 1.300 Fachkräfte an der Fortbildung „Hebammen und andere Gesundheitsberufe beraten Familien“ teilgenommen. „Hebammen bleiben dabei aber Hebammen und werden nicht zu „Sozialarbeiterinnen light“, so die Ministerin.

Der Entwurf des Bundeskinderschutzgesetzes lasse außerdem offen, wie eine Finanzierung aussehen soll. In dem Referentenentwurf wurden für die Umsetzung jährlich Mehrkosten in Höhe von 122 Millionen Euro genannt. „Wie sich diese Mehrkosten zusammensetzen, blieb der Gesetzgeber bislang schuldig. Klar ist, dass Länder und Kommunen bereit sind, ihre Anstrengungen für einen wirksamen Kindesschutz weiter zu investieren. Rheinland-Pfalz unterstützt heute schon mit seinem Landeskinderschutzgesetz die Jugendämter in Rheinland- Pfalz mit jährlich 1,4 Millionen Euro. Für die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes ist jedoch der Bund in der Verantwortung ein nachvollziehbares Finanztableau zu beschreiben und Länder und Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen“, so Malu Dreyer.

Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz

 

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