Förderung der Erziehung in der Familie

In Stuttgart startet der zweitägige Bundeskongress "Elternkonsens"

Zu dem zweitägigen Bundeskongress Elternkonsens sind insgesamt rund 380 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet, Österreich und Luxemburg gekommen, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Gerichten, Jugendämtern, Anwälten, Beratungsstellen und Sachverständigen weiter voranzubringen.

06.11.2012

Wenn sich Eltern trennen, ist das für die Kinder meist eine große Belastung. „Deshalb müssen wir alles daran setzen, dass sie im Sorge- und Umgangsrechtsstreit nicht zusätzlich leiden müssen, indem sie etwa zum Spielball der Interessen der Eltern gemacht werden“, sagten Sozialministerin Katrin Altpeter und Justizminister Rainer Stickelberger am Montag, 5. November 2012, beim Bundeskongress Elternkonsens in Stuttgart: „Mit dem Projekt Elternkonsens sorgen wir in Baden-Württemberg dafür, dass alle an Sorge- und Umgangsrechtsverfahren Beteiligten eines immer im Blick haben: das Wohl des Kindes. Dieses Vorgehen werden wir auch in Zukunft fördern.“

Im Rahmen des 60-jährigen baden-württembergischen Landesjubiläums hatten das Justizministerium und das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zur zweitägigen Veranstaltung eingeladen.

Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht nehmen stetig zu

Hätten die Familiengerichte in Baden-Württemberg im Jahr 2009 noch 13.755 Verfahren abgeschlossen, seien es 2010 bereits 16.027 und 2011 gar 17.046 gewesen. „Hinter jedem dieser Verfahren stehen betroffene Kinder“, stellte Justizminister Stickelberger fest: „Sie sind die Schwächsten - und deshalb müssen wir sie fest im Blick haben.“ Erfahrungsgemäß würden am Ende eines großen Teils der Verfahren gemeinsam erarbeitete Lösungen stehen, die von allen Beteiligten akzeptiert würden. „Damit muss sich niemand als Verlierer fühlen“, erklärte Stickelberger.

Kursangebote für Eltern - Fortbildung von Fachkräften

Sozialministerin Altpeter erinnerte an das übergeordnete Ziel der Landesregierung, die Rechte von Kindern im Verlauf der Legislaturperiode weiter zu stärken. „Kinder haben ein Recht darauf, dass Erwachsene ihnen wertschätzend begegnen und sie und ihre Anliegen ernst nehmen“, betonte Altpeter. „Das gilt ganz besonders auch bei Trennungen und Scheidungen der Eltern.“ Dazu gehöre, dass sich die Eltern auf tragfähige einvernehmliche Umgangsregelungen zum Wohl ihrer Kinder verständigten. Deshalb fördere die Landesregierung künftig auch entsprechende Kursangebote für Eltern und Kinder, die Fort- und Weiterbildung von Fachkräften in Kindertagesstätten sowie die Schulung von Beratungsfachkräften, die mit Eltern arbeiten, die ihren Streit nicht beilegen können oder wollen.

Von konkreten, alltäglichen Erfahrungen mit dem Projekt Elternkonsens berichteten Dagmar Röhm, Richterin am Amtsgericht Tübingen, und Christine Utecht von der Beratungsstelle des Landkreises Tübingen. Beide arbeiten in der Tübinger Arbeitsgemeinschaft „Kindeswohl bei Trennung und Scheidung“ zusammen. „Für die Kinder ist es am wichtigsten, dass der ,Krieg‘ zwischen den Eltern so schnell wie möglich beendet wird und sie zu Vater und Mutter eine liebevolle Beziehung behalten dürfen“, sagte Utecht.

Projekt Elternkonsens

Das Projekt Elternkonsens hat die enge Zusammenarbeit und den regelmäßigen Austausch aller Berufsgruppen zum Ziel, die an Sorge- und Umgangsrechtsverfahren beteiligt sind. Dazu gehören Richterinnen und Richter, Fachkräfte der Jugendämter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Sachverständige sowie Mitarbeitende von Beratungsstellen. Vor Ort kommen sie in Arbeitskreisen zusammen, um Verfahrensweisen abzusprechen. Grundlage der Kooperation ist die Überzeugung, dass jedes Kind nach der Trennung der Eltern möglichst Kontakt zu beiden Elternteilen halten sollte. Eltern werden ermutigt, an der gemeinsamen Verantwortung für das Kind festzuhalten.

Zu jedem Zeitpunkt von Sorge- und Umgangsrechtsverfahren arbeiten die Beteiligten deshalb auf eine einvernehmliche Lösung hin. Enge Abstimmungen und rasche Informationen von Gerichten, Jugendämtern und Anwälten untereinander führen dabei zu verkürzten Verfahren.

Um eine Vernetzung der Arbeitskreise miteinander und den Austausch auf Landesebene zu gewährleisten, gibt es seit Mai 2012 zudem das Netzwerk Elternkonsens. In jedem der 17 Landgerichtsbezirke wurden dafür sogenannte Unterstützerteams eingerichtet. An ihnen sind Familiengerichte, Anwaltschaft, Jugendämter und Beratungsstellen beteiligt.

Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg / Justizministerium Baden-Württemberg vom 05.11.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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