Förderung der Erziehung in der Familie

"Elternkonsens" - Unterstützung bei Trennung und Scheidung im Interesse des Kindeswohls

Mehr als 380 Fachleute sind auf Einladung von Justizministerium und Sozialministerium Baden-Württemberg zum "6. Bundeskongress Elternkonsens" zusammengekommen.

04.02.2015

Trennung und Scheidung führen oft zu Streit über das Umgangs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Hier setzt der sogenannte "Elternkonsens" an. Die von Baden-Württemberg geförderte Verfahrenspraxis will im Interesse des Kindeswohls tragfähige einvernehmliche Lösungen für Umgang und Sorge ermöglichen. Familienrichterinnen und -richter, die Anwaltschaft, Jugendämter, Beratungsstellen, Verfahrensbeistände und Sachverständige unterstützen gemeinsam Eltern in dem Bemühen um eine schnelle und nachhaltige Konfliktlösung.

Auf dem "6. Bundeskongress Elternkonsens" am 04. Februar 2015 werden sich Vertreterinnen und Vertreter aller am Familienkonflikt beteiligten Berufsgruppen fachlich austauschen und neue Impulse für ihre Praxis mitnehmen. Der hochrangig besetzte Kongress ist Auftakt für das Jahr 2015, in dem Baden-Württemberg den Vorsitz der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder innehat.

Tragfähige einvernehmliche Lösung für Umgangs- und Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern

"Streitige Gerichtsentscheidungen über Umgangs- und Sorgerecht machen Eltern zu Siegern und Verlieren. Darunter leiden am allermeisten die Kinder", sagten Justizminister Rainer Stickelberger und der Ministerialdirektor des Sozialministeriums Jürgen Lämmle bei der Eröffnung der Veranstaltung am Mittwoch. Sie wiesen darauf hin, dass allein in Baden-Württemberg rund 17.000 Kinder und Jugendliche jedes Jahr von der Scheidung ihrer Eltern betroffen sind. Hinzu kommen die Trennungen von unverheirateten Eltern. "Trennung und Scheidung sind heute statistisch keine Ausnahme mehr. Die Kinder erleben diese Phase jedoch vielfach als extrem belastende Krisensituation, vor allem wenn sich die Eltern mitunter jahrelang vor Gericht über das Umgangs- und Sorgerecht streiten. Hier müssen wir jede nur mögliche Hilfestellung geben, um im Konsens zu einer nachhaltigen Lösung zu gelangen", so Justizminister Stickelberger.

"Es gibt allerdings keine Einigung um jeden Preis", betonte Ministerialdirektor Jürgen Lämmle.  Bei Gefahr für das Kindeswohl, etwa im Zusammenhang mit Gewalt oder sexuellem Missbrauch in der Familie, sei eine klare gerichtliche Entscheidung unausweichlich.

Stickelberger und Lämmle verwiesen auf die großen Erfolge des Elternkonsenses. Das "Netzwerk Elternkonsens" gewährleistet den schnellen und unbürokratische Austausch zwischen allen beteiligten Professionen. In vielen Bezirken treffen sich diese in Arbeitskreisen, um Fragen der Zusammenarbeit zu besprechen oder gemeinsame Verfahrensleitlinien zu entwickeln. An den 71 baden-württembergischen Familiengerichten werden die Umgangs- und Sorgerechtsverfahren vielfach nach den Grundsätzen des Elternkonsenses gestaltet, die auch Eingang in einen interdisziplinär entwickelten Leitfaden gefunden haben. So können die Familiengerichte etwa durch schnelle Terminierungen häufig eine beschleunigte Bearbeitung von Sorge- und Umgangsrechtsverfahren erreichen. Das Jugendamt wird frühzeitig in das Verfahren eingebunden, die Eltern erhalten kurzfristig Beratungsangebote. Gemeinsame interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen des Justizministeriums und des Sozialministeriums Baden-Württemberg, oft ergänzt durch eigene Veranstaltungen der örtlichen Arbeitskreise, ermöglichen einen intensiven fachlichen Austausch und sichern ein hohes Niveau von Beratung und Kooperation.

Weitere Informationen zum "Elternkonsens"

Der Begriff "Elternkonsens" steht zum einen für die interdisziplinäre Zusammenarbeit der am Familienkonflikt beteiligten Berufsgruppen. Familiengerichte, Anwaltschaft, Jugendämter, Beratungsstellen, Verfahrensbeistände und Sachverständige sollen gemeinsam darauf hinwirken, bei Trennung und Scheidung eine einverständliche Regelung des Umgangs- und Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder zu erreichen.
Zum anderen bezeichnet der "Elternkonsens" konkret anwendbare Grundsätze und Verfahrensweisen in familiengerichtlichen Verfahren, die im Detail vor Ort an die jeweiligen lokalen Verhältnisse angepasst werden.

Die Kernpunkte der Verfahrenspraxis „Elternkonsens“ auf die sich viele Arbeitskreise im Land geeinigt haben, sind in der <link http: www.baden-wuerttemberg.de de service presse pressemitteilung pid elternkonsens-unterstuetzung-bei-trennung-und-scheidung external-link-new-window vom>Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg nachzulesen.
Weitere Informationen und eine Übersicht über die Fachveranstaltungen sind einsehbar unter <link http: www.justizministerium-bw.de pb startseite justizministerkonferenz external-link-new-window der>www.justizministerkonferenz.de

Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg / Sozialministerium Baden-Württemberg vom 04.02.2015

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