Förderung der Erziehung in der Familie

Bund verlangt von Kommunen mehr Mitverantwortung für Mehrgenerationenhäuser

Der Thüringer Landesbeauftragte für das Zusammenleben der Generationen, Michael Panse, hat beim heutigen Treffen der 30 Thüringer Mehrgenerationenhäuser in Gotha das „Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II“ des Bundes erläutert.

31.03.2011

Dieses Programm wird am 1.1.2012 beginnen und auf die Dauer von drei Jahren angelegt sein. Es soll ein Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro haben und die dauerhafte Verankerung der Mehrgenerationenhäuser im sozialen Gefüge der Kommunen in Deutschland ermöglichen.

Der Generationenbeauftragte sagte dazu: „Mit dem Folgeprogramm bekennt sich der Bund zu seiner Verantwortung, die entstandenen Strukturen zu sichern und dauerhaft tragfähig zu machen. Die Aufgaben, die die Mehrgenerationenhäuser erfüllen, gehören zweifellos zur sozialen Daseinsfürsorge vor Ort. Sie gehören deshalb in die kommunale Zuständigkeit. Wenn der Bund jedoch, wie ursprünglich geplant, das Projekt nach fünf Jahren nicht weiter mitfinanzieren würde, würde dies auch für die große Mehrheit der Thüringer Häuser das Aus bedeuten. Bei meinen Besuchen in über der Hälfte der Thüringer Einrichtungen konnte ich in den vergangenen Wochen erfahren, dass kaum eine Kommune bereit und in der Lage ist, unmittelbar nach dem Auslaufen der ersten Förderperiode, in der die Häuser 40.000 Euro jährlich erhielten, nun die alleinige Fortfinanzierung zu übernehmen. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass der Bund mit der nun zugesagten Förderung von 30.000 Euro jährlich pro Haus einen hohen Anteil der Kosten weiter trägt. Es ist allerdings auch richtig, dass der Bund im Gegenzug dazu ein klares Bekenntnis und die Mitfinanzierung auf kommunaler Seite einfordert.“ 

Laut Michael Panse sind die Mehrgenerationenhäuser Teil der kommunalen Infrastruktur, sie schließen bestehende Angebotslücken und verknüpfen zahlreiche bestehende Angebote von Seniorenbüros über Freiwilligenagenturen bis hin zu Jugendeinrichtungen. Eine direkte Verlängerung des Modellprogramms ist seitens der Bundeshaushaltsgesetzgebung nicht möglich. Bis zum Juli können sich aber die Häuser in einem Interessenbekundungsverfahren mit dem befürwortenden Votum der Kommune bewerben. Zukünftig sollen rund 450 Mehrgenerationenhäuser bundesweit gefördert werden. Damit bestünde in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein Mehrgenerationenhaus. 

Michael Panse erläuterte zum nun geplanten Verfahren: „Bei der Bund-Länder-Beratung am Montag dieser Woche in Berlin haben wir mit dem Bundesministerium die Eckpunkte des Bewerbungsverfahrens besprochen. Wichtig ist, dass die Träger bei der Bewerbung eine Sozialraumanalyse vorlegen sowie auf regionale Bedarfe und Kooperationen eingehen. Darüber hinaus müssen sie mit der Kommune eine Erklärung über die 10.000 Euro Kofinanzierungsmittel oder entsprechende geldwerte Leistungen – wie Mietkostenerlass oder Projektkostenzuschüsse – für die Jahre 2012 bis 2014 vorlegen. Die Kommunen sollen zudem Aussagen zur längerfristigen Perspektive für das Mehrgenerationenhaus treffen. Zu letzterem sehe ich allerdings auch das Land mit in der Pflicht gemeinsam mit den Kommunen ein Konzept für den Fortbestand nach 2014 zu entwickeln, wenn die Bundesförderung ausläuft. Erfreulich finde ich, dass es künftig eine Kooperationsgruppe beim Bund geben wird, in der alle Bundesländer mitarbeiten und das Projekt fachlich begleiten werden.“

Herausgeber: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit - Landesjugendamt

 

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