Förderung der Erziehung in der Familie

Berliner Rahmenvereinbarung zum Schutz von Kindern suchtkranker Eltern

Kinder, die in Familien mit Suchtproblemen aufwachsen, sind höheren Belastungen ausgesetzt als andere gleichaltrige Kinder. Spätestens mit dem Bremer Fall „Kevin“ im Oktober 2006 ist das der Öffentlichkeit bewusst geworden.

22.03.2010

 

Alle, die mit suchtkranken Eltern zu tun haben, tragen wegen der besonderen Risiken für betroffene Kinder eine besondere Verantwortung für deren Schutz. Eine neue Rahmenvereinbarung soll im Land Berlin sicherstellen, dass auch diese Kinder gerechte Chancen für eine gesunde Entwicklung in einem stabilen Umfeld erhalten.


Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und die Liga der Wohlfahrtspflege Berlin haben eine Rahmenvereinbarung zum Schutz von Kindern suchtkranker Eltern vor der Gefährdung des Kindeswohls geschlossen. Die beteiligten Akteure sehen hierin einen weiteren wichtigen Baustein für mehr Kinderschutz im Land Berlin.

Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, Kinder suchtkranker Eltern vor Gefährdungen zu schützen, und das möglichst schon in der Schwangerschaft. Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung sollen frühzeitig erkannt werden. Wenn Interventionen nötig werden, sollen sie frühzeitig sein und abgestimmt werden. Dazu sind bestimmte neue Verfahren notwendig. Das sind zum Beispiel einheitliche Meldebögen, Checklisten und vor allem konkrete Ansprechpartner. So soll die Zusammenarbeit der Akteure unterstützt und weiter verbessert werden. 
Das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Das zu ermöglichen, ist eine Aufgabe für alle, die im privaten Bereich oder im Beruf mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Um diesem Anliegen noch besser gerecht zu werden, hat der Senat bereits im Jahr 2007 das „Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz“ und das Abgeordnetenhaus im Dezember 2009 das „Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes“ beschlossen.

Die Rahmenvereinbarung steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: http://www.berlin.de/lb/drogen-sucht/publikationen/

Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Berlin

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