Europa

Rat der Jugendminister: Neue EU-Jugendstrategie verabschiedet

Die Eckpunkte für die nächsten neun Jahre jugendpolitischer Zusammenarbeit in Europa stehen. Der Rat der EU nahm auf seiner Tagung am 26. November in Brüssel dazu eine Entschließung an. Während des EU-Vorsitzes Deutschlands im Jahr 2020 soll eine europäische Agenda zur Jugendarbeit beschlossen, Jugend und Demokratie thematisch behandelt und ein dritter Europäischer Kongress für Jugendarbeit stattfinden. Auf nationaler Ebene soll die Umsetzung der europäischen jugendpolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendstrategie der Bundesregierung realisiert werden.

04.12.2018

Nachdem die EU-Kommission Ende Mai 2018 einen ersten Vorschlag vorgelegt hatte, fand der unter dem österreichischen Ratsvorsitz erarbeitete Entschließungsentwurf die Zustimmung der Jugendministerinnen und Jugendminister aller EU-Mitgliedstaaten. Dem Motto „Von der Vision bis zur Umsetzung“ folgend, tauschten sich die anwesenden Entscheider in einer sogenannten Orientierungsaussprache auch zu ihren jeweiligen Vorstellungen aus, wie die EU-Jugendstrategie konkret umgesetzt werden kann.

Die neue Ausrichtung der jugendpolitischen Zusammenarbeit  ist auf dem Verständnis begründet, dass junge Menschen eine zukunftsrelevant gestaltende Rolle für die EU und ihre Mitgliedstaaten haben. Gleichzeitig wird gesehen, dass sie in der heutigen Zeit Anforderungen und teils komplexen Unsicherheiten - wie hohe Arbeitslosigkeit trotz guter Bildung, Digitalisierung, Fake News und antidemokratischen Tendenzen - gegenüberstehen, mit denen sie umgehen müssen. Die neue EU-Jugendstrategie soll deshalb die Jugend als auch die Jugendpolitik darin unterstützen, diese Herausforderungen positiv zu gestalten. Für die nächsten neun Jahre definiert die Entschließung des Rates Ziele, Arbeitsprinzipien, Schwerpunkte, Aktionsbereiche und Maßnahmen der europäischen jugendpolitischen Zusammenarbeit.

Wer trägt und gestaltet die Umsetzung?

Der Entschluss gibt darauf eine ebenso klare wir umfassende Antwort, die der Bedeutung, den beabsichtigten Auswirkungen und dem Wirkungskreis der neuen EU-Jugendstrategie gerecht wird:

„Die … Akteure sind unter anderem die EU-Mitgliedstaaten, die betroffenen Organe der Europäischen Union und andere internationale Organisationen, wie beispielsweise der Europarat, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Jugendräte, Jugendorganisationen, Organisationen, die mit jungen Menschen arbeiten, Jugendarbeiterinnen und -arbeiter, Jugendforscherinnen und -forscher sowie Akteure der Zivilgesellschaft aber auch Strukturen des Programms Erasmus + und des Europäische Solidaritätskorps sowie ihre Folgeprogramme.“

Die EU-Jugendstrategie soll dazu beitragen, dass sich junge Menschen in den veränderten Gesellschaften zurechtfinden und „behaupten“ können. Jugendpolitik kann sie in der Persönlichkeitsentwicklung, im Kompetenzerwerb und damit auf dem Weg in ihre Lebensautonomie unterstützen.

Ein weiteres Ziel ist es, sie in ihrer mitgestaltenden Rolle zu fördern, indem sie Möglichkeiten und Ressourcen erhalten, als aktive Bürger solidarisch und werteorientiert ihre Lebenswelten gestalten können. Zu den Zielen gehört ebenfalls, sich für den Abbau von Jugendarmut und Diskriminierungen junger Menschen einzusetzen und ihre soziale Inklusion zu fördern.

Mit der EU-Jugendstrategie soll außerdem Einfluss darauf ausgeübt werden, dass Politikentscheidungen mit Relevanz für die Lebenslagen junger Menschen insgesamt jugendgerechter werden.

Der Rat nimmt in seinem Beschluss Bezug zu den im Strukturierten Dialog von jungen Menschen erarbeiteten europäischen Jugendzielen und begrüßt diese als Vision der Jugend für Europa. Die EU-Jugendstrategie sollte zur Verwirklichung dieser elf Youth Goals beitragen. Im Anhang der Entschließung detailliert aufgeführt, werden sie der EU und den Mitgliedstaaten mit den wesentlichen Akteuren und Behörden ans Herz gelegt. Sie sollen als Inspiration und Orientierung dienen.

Die Verabredungen über das gemeinschaftliche Arbeiten innerhalb der EU-Jugendstrategie sind in den drei Handlungsfeldern mit den Titeln „Beteiligung, Begegnung und Befähigung“ niedergelegt. Der Rat folgt hier der Überzeugung, dass die Zielsetzungen am wirkungsvollsten in den wesentlichen Feldern des Jugendsektors erreicht werden können. Dies unter der Maßgabe, dass, wo immer sinnvoll, einer sektorübergreifenden Zusammenarbeit Raum und Potenzial gegeben werden sollte.

Drei Grundsätze

Unter der Überschrift BETEILIGUNG soll mit der EU-Jugendstrategie „eine sinnvolle gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Partizipation junger Menschen“ befördert werden. Zugeordnet sind hier Aspekte wie die Stärkung einer inklusiven demokratischen Partizipation und einer aktiven Beteiligung an politischen Gestaltungsprozessen, die Umsetzung des neuen EU-Jugenddialogs und die Entwicklung von Erfahrungs- und Lerngelegenheiten für Partizipation. Dabei ist gewünscht, insbesondere auch digitale sowie inklusive Formate der demokratischen Beteiligung weiter zu entwickeln.

BEGEGNUNG steht für europäische Begegnungen, Beziehungen und Austausche junger Menschen, eine der Grundlagen für die Förderung von Solidarität und europäischer Integration. Mitgliedstaaten sind eingeladen, grenzüberschreitende Mobilität für junge Menschen und Fachkräfte zu ermöglichen, u.a. indem Hindernisse beseitigt und Unterstützungsmaßnahmen für junge Menschen mit geringeren Chancen umgesetzt werden. Auch das solidarische Engagement junger Menschen soll gestärkt werden, sei es über eigene Förderprogramme oder über Synergien mit den EU-Jugendprogrammen.

Im Mittelpunkt des Aktionsbereiches BEFÄHIGUNG steht die weitere Stärkung und Profilierung von Youth Work in Europa. Eine neue Youth Work Agenda für Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit soll vor allem mehr europäische Kohärenz für das Feld ermöglichen. Hier geht es prioritär um die Unterstützung von qualitätsbildenden Grundlagen, wie z.B. in der Weiterbildung von Fachkräften oder bei rechtlichen Grundlagen und Ressourcen.

Instrumente

Als Handwerkszeug für die europäische Kooperation stehen weiterhin eine evidenzbasierte Jugendpolitik und das weitere Generieren von Wissen und Erkenntnissen, das grenzüberschreitende Voneinander-Lernen, die EU-Förderprogramme, die Information und Kommunikation und die EU-Arbeitspläne für die Jugend zur Verfügung.

Um den Dialog auch mit der Zivilgesellschaft, den lokalen und regionalen Akteure und Entscheidungsträgern andere politischer Bereiche auszubauen und insbesondere auch die Sichtbarkeit der EU-Jugendstrategie zu stärken, wird eine europäische Plattform eingerichtet. Damit greift der Rat einen Vorschlag der Europäischen Kommission auf.

Auch zu dem/der vorgeschlagenen EU-Jugendkoordinator/-in und der regelmäßigen Darstellung jugendbezogener Finanzierungen der EU äußert er sich positiv. Dieser soll die sektorübergreifende Zusammenarbeit, den Wissensaufbau und den Austausch über Jugendfragen innerhalb der EU-Kommission verstärken. Der EU-Jugendkoordinator sollte, so die Mitgliedstaaten, mit den verschiedenen Interessenträgern Hand in Hand arbeiten, um eine einheitliche Kommunikation gegenüber jungen Menschen sicherzustellen.

Gleich an mehreren Stellen sind die EU-Förderprogramme, insbesondere Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps, erwähnt:

  • Die EU-Jugendzusammenarbeit sollte diese Möglichkeiten für junge Menschen fördern. Sie sollte von EU-Programmen wie Erasmus + und dem Europäischen Solidaritätskorps und ihren Nachfolgeprogrammen profitieren, damit die Kenntnisse über junge Menschen und ihre Erwartungen verbessert und die politische Zusammenarbeit sowie die Schaffung von Gemeinschaftsstrukturen gestärkt werden.
  • Jugendaustausch und Projekte im Rahmen von Erasmus +, des Europäische Solidaritätskorps und ihrer Nachfolgeprogramme sind Quellen interkulturellen Lernens und der Befähigung insbesondere für junge Menschen mit geringeren Möglichkeiten.

Neu aufgenommen ist die strukturierte gegenseitige Information der Mitgliedstaaten über geplante nationale jugendpolitische Maßnahmen. Anliegen ist es, eine Übersicht über nationale Schwerpunkte zu erstellen, mit der

  • potenzielle bilaterale oder multilaterale Projekte als auch eigene Maßnahmen im Bereich der Gestaltung der Jugendpolitik angeregt werden können,
  • Mitgliedstaaten mit gemeinsamen Schwerpunkten und politischen Themen sich finden und gemeinsam arbeiten können,
  • Bereiche aufgezeigt werden, in denen die Mitgliedstaaten voneinander lernen können
  • regionale und nationale Maßnahmen mehr Sichtbarkeit auf EU-Ebene erhalten.

Für die Erarbeitung solcher nationalen Planungsdokumente wird angeregt, Jugend zu beteiligen und die Informationen öffentlich zugänglich zu machen.

Dialog mit der Jugend

Der Dialog und die Beteiligung junger Menschen und von Jugendorganisationen wird auch weiterhin ein wesentlicher Baustein der Umsetzung der EU-Jugendstrategie sein. Unter dem Begriff des EU-Jugenddialogs werden die bisherigen Erfahrungen mit dem Strukturierten Dialog aufgegriffen und im neuen Beteiligungskonzept verankert:

  • die Information über Beteiligungsmöglichkeiten und über das jeweilige konkrete Thema auf allen Ebenen (europäische, national, regional),
  • die Konsultation durch interaktive Online- und Offline-Methoden und das Heranziehen von Forschungserkenntnissen,
  • der direkte Dialog zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern
  • die Anwendung des Partnerschaftsprinzips bei der Realisierung des EU-Jugenddialogs auf nationaler und europäischer Ebene.

Aus der Umsetzung des bisherigen Strukturierten Dialogs existierende nationale Arbeitsgruppen sollten weitergeführt werden, und dies auch weiterhin unter der Federführung nationaler Jugendvertretungen. Es ist dem Rat der EU darüber hinaus ein Anliegen, die Ergebnisse und die Wirkung des Dialogs stärker zu überprüfen. Aus diesem Grund sollten, so heißt es in der Entschließung, Verfahren zur Messung der qualitativen und quantitativen Wirkung während aller Prozessphasen von allen beteiligten Partnern auf der jeweiligen Ebene durchgeführt werden.

Der Arbeitsplan

Der Entschließung angehängt ist der EU-Arbeitsplan für die Jugend, in dem die Aktivitäten der europäischen Zusammenarbeit einschließlich der Schwerpunkte der zukünftigen EU-Ratspräsidentschaften für die nächsten drei Jahre genannt werden. Daraus geht hervor, dass während des EU-Vorsitzes Deutschlands die europäische Agenda zur Jugendarbeit beschlossen, Jugend und Demokratie thematisch behandelt und ein dritter Europäischer Kongress für Jugendarbeit stattfinden soll.

Die Stellvertretende Ständige Vertreterin Susanne Szech-Koundouros stellte in der Orientierungsaussprache des Rates erste Einschätzungen zur neuen EU-Jugendstrategie für Deutschland vor. Sie unterstrich, dass die Fortführung des EU-Jugenddialogs und damit der Beteiligung junger Menschen ein wichtiges Anliegen sei. Die „Youth Goals“ seien für Deutschland eine Richtschnur für diese EU-Jugendstrategie. Auf der nationalen Ebene sei geplant, die Umsetzung der europäischen jugendpolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendstrategie der Bundesregierung zu realisieren.

Auch die Zusammenarbeit mit den Bundesländern und der kommunalen Ebene will Deutschland weiterentwickeln, so kündigte sie an.

Die Entschließung des Rates setzt den Rahmen für jugendpolitisches Handeln, die konkrete Ausgestaltung liegt nun in der Verantwortung jeder Institution, jeder Ebene, jedes Verbandes, jedes Einzelnen, daran mitzuwirken, die EU-Jugendstrategie national und europäisch erfolgreich fortzuführen.

Weiterführende Informationen

Der Hintergrundbericht „EU-Jugendministerrat: Neue EU-Jugendstrategie verabschiedet“ wurde auf jugendpolitikineuropa.de erstveröffentlicht und steht auch dort mit weiteren Informationen zur Verfügung.

Quelle: JUGEND für Europa

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