Kinder- und Jugendarbeit

Nationale Umsetzung der EU-Jugendstrategie – ein erster Schritt auf dem Weg zu einer eigenständigen Jugendpolitik

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat sich im Rahmen seiner Sitzung am 27. April 2010 in Hamburg mit der Ausgestaltung der EU-Jugendstrategie in Deutschland befasst und ein Positionspapier beschlosen.

27.04.2010

Nationale Umsetzung der EU-Jugendstrategie – ein erster Schritt auf dem Weg zu einer eigenständigen Jugendpolitik

Mit seiner Entschließung über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa hat der Rat der Europäischen Union mit Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten folgende übergeordnete Ziele vereinbart, die Grundlage für die nun zu erstellenden nationalen Umsetzungsstrategien sein sollen:

  • mehr Möglichkeiten und mehr Chancengleichheit für alle jungen Menschen im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt sowie
  • Förderung des gesellschaftlichen Engagements, der sozialen Eingliederung und der Solidarität aller jungen Menschen.

In Deutschland wird derzeit die Debatte über Prioritäten und Instrumente entsprechend der spezifischen Lebenslagen und Bedürfnisse junger Menschen für den ersten Zyklus 2010 bis 2012 geführt. Von der Bundesregierung werden hierzu konkrete Vorschläge erwartet.

Die Bundesregierung hat außerdem im Koalitionsvertrag das Ziel einer „eigenständigen Jugendpolitik, einer starken Jugendhilfe und einer starken Jugendarbeit, die junge Menschen teilhaben lässt und ihre Potentiale fördert und ausbaut“ festgeschrieben.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ nimmt alle Altersgruppen gemäß SGB VIII umfassend in den Blick und hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder für eine dezidierte Jugendpolitik ausgesprochen.
Sie hat die europaweit stattfindende Diskussion über eine erneuerte EU-Jugendstrategie in den letzten Jahren kontinuierlich begleitet und sich mit einer zustimmenden Position an der Entwicklung der EU-Jugendstrategie für 2010 bis 2018 beteiligt.1

Mit dem vorgelegten Positionspapier bringt sich die AGJ in den Prozess der Umsetzung in Deutschland ein. Dieser Prozess kann nur unter der Einbeziehung und Mitwirkung der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe gelingen.

Die AGJ hält es für erstrebenswert, ein koordiniertes Verfahren unter Beteiligung von Bund und Ländern sowie Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe zur Ausgestaltung einer nationalen Jugendstrategie voranzubringen. Aufgabe dieses breiten Bündnisses muss es sein, zu einem Zeitpunkt, der Mitgestaltung ermöglicht, abgestimmte thematische Schwerpunkte zu setzen, wobei jederzeit Raum für die Berücksichtigung jeweils aktueller Problemlagen gegeben sein muss.

Folgt man den fachlichen Debatten innerhalb der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe in den vergangenen Monaten, sind für eine kohärente Politik für junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren folgende relevante Bereiche mit Priorität zu bearbeiten:

  • Jugendarmut,
  • Übergänge in Ausbildung und Beruf/Arbeit,
  • Anerkennung non-formalen und informellen Lernens,
  • Interkulturalität und
  • Integration.

Die Möglichkeit, bei der Bearbeitung der genannten Themen im Rahmen der Ausgestaltung der EU-Jugendstrategie in Deutschland europäische Instrumente zu nutzen, begrüßen wir als Zugewinn.2 Nationale jugendpolitische Instrumente, wie der Kinder- und Jugendbericht oder der Kinder- und Jugendplan des Bundes, sollten der Umsetzung einer eigenständigen Jugendpolitik vorbehalten bleiben.

Für eine solche Jugendpolitik müssen, im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes, alle für die gelingende Entwicklung von jungen Menschen notwendigen Aspekte sowie ihre jeweiligen Lebenslagen berücksichtigt werden. Hierfür bedarf es einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit, die darauf zielt, allen jungen Menschen ihr Recht auf Bildung und Teilhabe zu schaffen und zu sichern sowie einer direkten Beteiligung junger Menschen selbst. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die AGJ-Positionierung „Bildung – Integration – Teilhabe. Kinder- und Jugendpolitik gestalten“.3

Auf Grundlage der oben genannten Forderungen kann, aus Sicht der AGJ, die nationale Umsetzung der EU-Jugendstrategie nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer eigenständigen Jugendpolitik sein. Für die Entwicklung einer solchen, breiter gefassten, Kinder- und Jugendpolitik bedarf es eines gesonderten Prozesses, der unter Einbeziehung der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe geführt werden muss.

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Hamburg, 27. April 2010

1 vgl. Neue Qualität: Kernempfehlungen zur EU-Jugendstrategie 2010-2018, AGJ-Positionspapier, Juli 2009
2 vgl. ebenda
3 vgl. Bildung – Integration – Teilhabe. Kinder- und Jugendpolitik gestalten, AGJ-Positionspapier, September/Oktober 2009

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