Kinder- und Jugendarbeit

Gemeinsames Anliegen: Standards und Konzepte der Jugendarbeit bewahren

Am 18.9.2012 kamen die Vertreter und Vertreterinnen der Bund-Länder AG zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie in ihrer 10. Sitzung in Berlin zusammen. Im Mittelpunkt der Tagesordnung stand die weitere Arbeit an dem dritten Themenkorridor der Umsetzung, aber auch der Austausch über den von der Europäischen Kommission kurz zuvor veröffentlichten EU-Jugendbericht.

25.09.2012

Die Arbeitsgruppe stieg in die fachliche Debatte zum Themenkorridor „Anerkennung und Sichtbarmachung der nicht formalen und informellen Bildung in der Jugendarbeit“ mit der Expertise „Non-formale und informelle Lernprozesse in der Kinder- und Jugendarbeit und ihre Nachweise“ ein, mit deren Erstellung das Deutsche Jugendinstitut beauftragt war. Diese stellt Verfahren und Konzepte des Nachweises informellen und nicht formalen Lernens in der Jugendarbeit vor, beschreibt aber auch, warum die Anerkennung ein Thema für die Kinder- und Jugendhilfe ist. Dies habe unter anderem damit zu tun, dass Kinder- und Jugendarbeit zunehmend unter der Perspektive der in ihren Angeboten ermöglichten Bildungs- und Lernprozessen betrachtet würde. Gleichzeitig, so wurde durch die Vorstellung der Kommissionsinitiative zur Anerkennung nicht formalen und informellen Lernens deutlich, kommt über die europäische Debatte ein Blick in die Diskussion, der insbesondere auf die weitere Verwertbarkeit der Lernergebnisse setzt. Wird der Vorschlag von den Mitgliedstaaten aufgenommen, soll bis zum Jahr 2015 ein nationales System zur Anerkennung der Ergebnisse non-formalen und informellen Lernens eingeführt werden. Das System soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen, die sie nicht formal oder informell erwerben, anerkennen lassen. Außerdem sollen sie eine volle oder teilweise Qualifikation auf der Basis von Lernergebnissen erhalten können.

In der anschließenden Auseinandersetzung sowohl mit der Expertise als auch dem Kommissionsvorschlag wurde insbesondere auf den Widerspruch zwischen den Standards der Jugendarbeit mit ihrer Subjektorientierung und Freiwilligkeit und dem Validierungs- und Zertifizierungsanspruch der EU-Initiative hingewiesen. Die Mitglieder der Bund-Länder AG bestätigen die Notwendigkeit, den Themenkorridor insbesondere vor dem Hintergrund nationaler und europäischer Diskurse weiter zu entwickeln. Dabei sollte der grundsätzliche fachpolitische Anspruch, nämlich mehr Anerkennung unter Wahrung der Standards und Konzepte der Jugendarbeit die leitende Prämisse sein. Was den Kommissionsvorschlag angeht, so findet die politische Positionierung von Bund und Ländern jetzt in den jeweiligen Entscheidungsgremien, wie Bundesrat, EU-Bildungsministerrat usw. statt.

In der Debatte um den von der Europäischen Kommission vorlegten 2. EU-Jugendbericht mit seinen Vorschlägen für die zweite Phase der Umsetzung der EU-Jugendstrategie ging es ebenfalls um die Verortung der Kinder- und Jugendhilfe. Die Kommission schlägt eine enge Ausrichtung der EU-Jugendstrategie an der Wachstumsstrategie der EU (Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum) vor. Die EU-Jugendstrategie behandelt ihrer Auffassung nach eine Vielzahl von Herausforderungen, die mit Ausgrenzung, Entfremdung und den Bemühungen junger Menschen um eine unabhängige Lebensweise verbunden sind. Jugendpolitik nehme eine bereichsübergreifende Perspektive ein, ihr Schwerpunkt sei die Teilhabe aller junger Menschen, deshalb könne sie gut auf die Abfederung der negativen Auswirkungen der Krise auf die soziale Eingliederung und die Gesundheit sowie das Wohlbefinden junger Menschen ausgerichtet werden. Die Mitglieder der Bund-Länder AG halten vor diesem Hintergrund gerade die Stärkung der demokratischen und gesellschaftlichen Beteiligung aller jungen Menschen für grundsätzlich. Außerdem müsse deutlicher werden, was der jugendpolitische Beitrag im europäischen Handeln darstelle. Die politische Abstimmung über die Analyse und die Vorschläge bezüglich der jugendpolitischen Prioritäten für die Zeit von 2013 bis 2015 der Kommission findet in der Ratsgruppe Jugend der EU statt. Auch hier sind Bund und Länder vertreten.

Die aktualisierten Schwerpunkte in der europäischen jugendpolitischen Zusammenarbeit bedeuten nicht automatisch, dass sich die Themenkorridore für die Umsetzung in Deutschland verändern.  

(Quelle: JUGEND für Europa - Servicestelle zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland)

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