EU-Jugendstrategie

Entlastung für die Kommunen: Eine erste Zwischenbilanz aus 18 Pilotprojekten zur EU-Jugendgarantie

18 Pilotprojekte erproben zurzeit Modelle zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie. Dabei kommt einem Vieles bekannt vor.

23.09.2014

Die Zahlen sind immer noch erschreckend: 5,2 Mio. Menschen unter 25 Jahren waren im Mai 2014 in Europa arbeitslos. 7,5 Mio. Menschen insgesamt sind weder erwerbstätig, noch in Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen. Deshalb hatten die Staats- und Regierungschefs im April 2013 eine "Jugendgarantie" beschlossen. Ziel der Jugendgarantie ist, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren – ob beim Arbeitsamt gemeldet oder nicht – innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer Ausbildung oder nachdem sie arbeitslos geworden sind ein konkretes und qualitativ hochwertiges Angebot erhalten. Das Angebot – eine Arbeitsstelle, ein Ausbildungsplatz, ein Praktikum oder eine Fortbildung – sollte auf die persönliche Situation und die Bedürfnisse der Person abgestimmt sein.

Soweit die Theorie. Schon im 2012er Haushalt war eine Pilotaktion vorgesehen, mit der die Umsetzung der Jugendgarantie in den Mitgliedstaaten vorberietet werden sollte. 18 einjährige Pilotprojekte in Irland, Italien, Litauen, Polen, Rumänien, Spanien und Großbritannien sollten Modelle erproben, wie die Jugendgarantie eingelöst werden kann. Die Erkenntnisse sollten in die Vorbereitung der neuen Strukturfonds ebenso einfließen wie in die Maßnahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.

Nach sechs Monaten trafen sich am 9. September die Koordinatoren der 18 Pilotprojekte in Brüssel, um die ersten Ergebnisse zu prüfen und praktische Erfahrungen mit der Umsetzung der Jugendgarantie in den Mitgliedstaaten auszutauschen. Erstes Fazit: Jedes Land hat andere Ansätze und spezifische Verfahren – es gibt nicht das eine Modell.

Einige erste Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Zwischenbilanz sind:

  • Bisher haben 3.218 junge Menschen erfolgreich, d.h. mit positiven Effekten auf ihre Beschäftigungsfähigkeit, an den Pilotprojekten teilgenommen. Viele von ihnen wurden zum ersten Mal nach ihrer Schulzeit "aktiviert".
  • Die Pilotaktion fördert Innovationen und Entwicklungen durch die Finanzierung lokaler und regionaler Partnerschaften im Übergangsbereich Schule – Arbeit.
  • Neue Servicemodelle tragen dazu bei, die jungen Menschen besser mit Übergangs- und Beschäftigungsangeboten zu erreichen.
  • Die Pilotprojekte entlasten  kurzfristig Kommunen, die eigene Pilotprojekte für den Übergangsbereich (für Studierende, Arbeits- und Ausbildungssuchende oder für Träger, die mit Bildungsbenachteiligten arbeiten) anbieten.
  • Die meisten Pilotprojekte sehen klare, fassbare Vorteile durch den partnerschaftlichen Ansatz, den die Jugendgarantie vorschreibt.  
  • Der Aufbau, das Management und Monitoring von effektiven und effizienten Partnerschaften benötigt Zeit.  
  • Erfahrungen und Ergebnisse der Projekte sollten nicht nur den Schlüssel-Vertretern zurückgemeldet werden, sondern höheren Verwaltungs- und Politikebenen.
  • Die Einbeziehung von Arbeitgebern ist nicht nur wünschenswert, sondern unabdingbar für den Erfolg. Dabei sollten Maßnahmen und Kommunikation proaktiv und arbeitgeberfreundlich gestaltet sein und „die Stimme der jungen Leute“ nicht vergessen werden.  
  • Materialien und Informationen sollten in der Sprache der (jugendlichen) Adressaten verfasst sein.
  • Viele Pilotprojekte „leben“ vom Expertenwissen der Partner wie Jugendorganisationen, Nicht-Regierungs-Organisationen oder Träger, die mit Benachteiligten arbeiten.

Eine ausführliche Tabelle gibt einen Überblick über die Modelle und Maßnahmen der beteiligten Länder. Und obwohl deren Arbeitsmarkt- und Bildungssysteme große Unterschiede aufweisen, lassen sich auch für Deutschland typische Probleme und Lösungsansätze erkennen.

Quellen: EU-Kommission, JUGEND für Europa

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