Bildungspolitik

Dringlich: EU-Kommission empfiehlt nationales System zur Validierung von nicht formalem und informellem Lernen

Der seit längerem von der Europäischen Kommission angekündigte und mehrfach verschobene Vorschlag zur Validierung der Ergebnisse des nicht formalen und informellen Lernens liegt jetzt vor.

24.09.2012

Mit der Veröffentlichung wurde die mit Spannung erwartete Ausrichtung dieser politischen Initiative bekannt, die zentral die Einführung eines nationalen Systems für die Validierung der Ergebnisse des nicht formalen und informellen Lernens bis 2015 empfiehlt.

Formuliertes Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zum Nachweis ihrer außerhalb der formalen Bildung erworbenen Kompetenzen zu geben, um das „Erlernte für ihr weiteres berufliches Fortkommen und ihre Weiterbildung zu nutzen“.

Die Kommission verfolgt also eine Anerkennung des nicht formalen und informellen Lernens, die die bessere Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt und beim Zugang zur weiteren beruflichen Entwicklung fördert. Dies spiegelt auch die Liste derjenigen Auswirkungen wieder, die im Impact Assessment (Folgenabschätzung) als positive Effekte der Initiative aufgezeigt werden. Besserer Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Weiterbildungsmaßnahmen, leichterer Arbeitsplatzwechsel, höheres Bildungsniveau der Arbeitskräfte sowie mehr Mobilität in Europa sind Stichworte, die die Erwartungen verdeutlichen. Die Initiatoren vermuten ebenfalls, dass durch mehr Validierung von Lernergebnissen die Chancengleichheit und die soziale Integration gerade auch für benachteiligte Gruppen verstärkt wird.

Ein nationales System der Validierung soll sowohl die Feststellung, die Dokumentierung und die Bewertung der Lernergebnisse als auch die Bescheinigung der Lernerfolge leisten. Dabei sollten die Verfahren natürlich anschlussfähig an die Nachweispraxis der formalen Bildung sein. Für die Kommission erscheint es deshalb auch am sinnvollsten, eine enge Synergie mit dem Europäischen Quailifikationsrahmen und den jeweilligen Nationalen Qualifikationsrahmen zu schaffen.

Bei der Entwicklung eines solchen Systems sollen alle relevanten Interessengruppen einbezogen werden. Die Kommission hält es für wichtig, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Handelskammern, Industrie- und Handwerksverbände, an der Anerkennung von Berufsqualifikationen beteiligte nationale Stellen, Arbeitsvermittlungen, Jugendverbände, Jugendbetreuer, Bildungsanbieter sowie Organisationen der Zivilgesellschaft in die Entwicklung von Validierungsverfahren und in die Dokumentierung der Ergebnisse nicht formalen und informellen Lernens einzubinden.

Arbeitgeber, Jugendverbände und Organisationen der Zivilgesellschaft sollen darüber hinaus Anreize erhalten, um die Feststellung und Dokumentierung der am Arbeitsplatz oder im Rahmen freiwilliger Tätigkeiten erzielten Lernergebnisse zu fördern und zu erleichtern.

Über das Prinzip der Beteiligung nimmt der Empfehlungsvorschlag weitere der europäischen Grundsätze auf, über die sich die Mitgliedstaaten bereits in 2004 verständigt hatten:   

  • Validierung muss freiwillig sein.
  • Gleichberechtigter Zugang und faire Behandlung sind gewährleistet, die Validierung ist erschwinglich.
  • Die Systeme sehen Mechanismen für die Orientierung und Beratung des Einzelnen vor.
  • Die Systeme werden durch eine Qualitätssicherung unterstützt.
  • Prozess, Verfahren und Kriterien der Validierung sind fair und transparent.
  • Der Prozess der Validierung ist objektiv und Interessenkonflikte werden vermieden.
  • Die Bewertungen werden von fachlich kompetenten Personen durchgeführt.

Neu ist der Blick auf benachteiligte Gruppen. Danach soll das Validierungssystem denjenigen Menschen, die in besonders starkem Maße von Arbeitslosigkeit oder unsicheren Formen der Beschäftigung bedroht sind, Unterstützung bieten. Dieser Personenkreis soll durch das System die Möglichkeit erhalten, sich binnen drei Monaten nach Feststellung eines entsprechenden Bedarfs einer Prüfung ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen zu unterziehen.

Für die politische Zustimmung zur Initiative eines Validierungssystems zwischen den Mitgliedstaaten bleibt nur wenig Zeit. Die Ratsempfehlung soll im Bildungsministerrat am 22. November dieses Jahres angenommen werden. Die Frage der Beteiligung des EU-Jugendrates an der Debatte ist noch unbeantwortet.     

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Quelle: Jugendpolitikineuropa

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