EU-Jugendstrategie
Bundesrat nimmt Stellung zur neuen EU-Jugendstrategie ab 2019
In seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2018 unterstreicht das Verfassungsorgan seine Prämisse für eine EU-Jugendstrategie: Europa als Lebenswelt junger Menschen zu begreifen. Die Länder erwarten eine Einbindung bei der künftigen nationalen Umsetzung und sprechen sich gegen sog. Benchmarks aus. Außerdem müssten die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.
17.07.2018
Für eine sinnvolle Weiterentwicklung der bisherigen europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich hät der Bundesrat den Vorschlag der EU-Kommission vom 22. Mai dieses Jahres und betont den fachlichen Mehrwert, den ein grenzüberschreitender themenbezogener Austausch zwischen zentralen jugendpolitischen Akteuren für das praktische und fachpolitische Handeln in Deutschland bedeuten kann.
Nationaler Aktionsplan und Überprüfung von Fortschritten in der Umsetzung
Die Länderkammer erwartet eine Einbindung der Länder und Kommunen bei der Entwicklung und Realisierung eines künftigen nationalen Aktionsplans zur EU-Jugendstrategie und spricht sich dabei gegen quantitative Ziele, sprich Benchmarks, und indikatorengestützte Ziele aus, im Aktionsplan selbst sowie auf europäischer Ebene.
Die von der Kommission vorgeschlagene Einführung politischer Indikatoren für die Fortschrittsbewertung (Monitoring) in der EU-Jugendstrategie wird vom Bundesrat kritisch gesehen. Eine mögliche Ausarbeitung solcher Indikatoren in einer europäischen Expertengruppe müsse ausdrücklich das Prinzip der Subsidiarität berücksichtigen und dürfe nicht zu Anforderungen an Mitgliedstaaten hinsichtlich Überprüfungen und der Erhebung zusätzlicher Daten führen.
Die Finanzierungsfrage
Der Bundesrat folgert, dass die Implementierung der EU-Jugendstrategie europäisch und national nur gelingen könne, wenn sie über die entsprechenden Finanzinstrumente mit ausreichenden Fördermitteln unterstützt würde. Er begrüßt die vorgeschlagene stärkere Verbindung zu den Förderprogrammen der EU zugunsten junger Menschen. Über die EU-Jugendprogramme hinaus sollten, so der Bundesrat, jugendorientierte Inhalte in anderen Förderinstrumenten der EU, wie die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds mit dem Europäischen Sozialfonds, mehr Bedeutung erhalten.
Der Dialog mit der Jugend
Auch der Ausbau des Dialogs mit jungen Menschen (EU Youth Dialogue), insbesondere hinsichtlich der Erreichbarkeit junger Menschen auf der kommunalen Ebene durch unterschiedliche On- und Offline-Formate sowie einer besseren Transparenz und Nutzung der Ergebnisse, wird grundsätzlich begrüßt. Dabei seien die vorhandenen Strukturen der Jugendhilfe auf regionaler und kommunaler Ebene zu berücksichtigen und einzubeziehen.
Hintergrund
Weitere Informationen zum Vorschlag der EU-Kommission für eine EU-Jugendstrategie ab 2019 finden sich auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe. Im Themenschwerpunkt EU-Jugendstrategie finden sich ausführliche Hintergrundinformationen und aktuelle Nachrichten.
Die ausführliche Stellungnahme des Bundesrats steht auf dessen Webseite zur Verfügung.
Quelle: JUGEND für Europa
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