Kinder- und Jugendhilfetag
Programmvorschau: Jugendhilfe und Familienrecht auf dem 16. DJHT
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) ist mit drei Veranstaltungen auf dem 16. DJHT in Düsseldorf vertreten. Eine Programmvorschau gibt Informationen zu den Veranstaltungen rund Kinderschutz und Vormundschaft.
10.03.2017
Ethische Grundlagen bei Interventionen zum Schutz von Kindern in Europa
Vortrag
Dr. Thomas Meysen, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
Mittwoch, den 29.3.2017 11:30 – 12:30 Uhr, Raum 7a
Wenn sich Fachkräfte im Kinderschutz in die Arena der Interventionen begeben, navigieren sie durch eine komplexe Matrix von Rechten und Pflichten. Sie treten hinein (intervenire) in das Leben Anderer und stehen damit vor einer Reihe ethischer Implikationen und Dilemmata, verknüpft mit multiplen Fragen von Macht in Hilfebeziehungen. Nach drei Jahren Forschung zu Handlungsorientierungen und Dilemmata bei Kinderschutz-Interventionen in vier Ländern (Deutschland, England/Wales, Portugal, Slowenien) zeigen sich erstaunliche Gemeinsamkeiten: Kinderschutz wird über Ländergrenzen und Berufsgruppen hinweg als gefährlicher Job empfunden und alle beklagen Ressourcenknappheit. Bei den Lösungen gehen die Wege indes auseinander. Risikovermeidend-überregulierende Systeme, in denen Regelungen den Fachkräften die Entscheidungen abnehmen, kontrastieren mit einzelfallabwägungsorientierten, tendenziell überfordernden Systemen. Der Vortrag fokussiert auf die Grundhaltungen und ethischen Fragen, stellt eine transnationale Grundlage für ethische Kinderschutzpraxis vor und will damit die Reflexion sowohl der jeweils eigenen Praxis als auch der Struktur sowie Systemkultur in Deutschland anregen.
Aufarbeitung von Kinderschutzfällen: Medienmacht und Expert*innenrat
Fachforum
Mittwoch, den 29.3.2017 16:30 – 18:30 Uhr, Raum 02
Es diskutieren im Kinderschutz und der Fallanalyse erfahrene Expert*innen: Dr. Heinz Kindler, Deutsches Jugendinstitut (DJI), München; Felix Berth, Journalist, Coach, Supervisor, München, Lydia Schönecker, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, DIJuF, Christine Gerber (DJI)
Moderation: Henriette Katzenstein (DIJuF)
Wenn ein Kind zu Tode gekommen ist, reagieren die Medien – lokal und in manchen Fällen mit bundesweiter und ständiger Berichterstattung. Aus Sicht der Jugendhilfe erscheint das Vorgehen oft wenig objektiv und der Umgang damit schwierig. Wissenschaftler/innen oder Expert*innengremien bemühen sich darum, die Vorgeschichte zu analysieren und zu verstehen, wie es dazu kam, dass der Tod eines Kindes nicht verhindert werden konnte. Zum Teil kommt es daneben zu politisch besetzten Untersuchungsausschüssen und auch zu Strafverfahren gegen beteiligte Sozialarbeiter/innen. Bei Fachkräften und Leitungen, kommt zum Entsetzen über den Verlust des Kindes die Angst, dass die Fachkräfte der Jugendhilfe in der Öffentlichkeit nicht als Helfer*innen sondern als Täter*innen dastehen. Massive Verunsicherung in der fachlichen Arbeit kann die Folge sein.
Wie kann „Aufarbeitung“ unter solchen Bedingungen überhaupt gelingen? Welche Rolle spielt die Berichterstattung der Medien und wie sollte die Kinder- und Jugendhilfe damit umgehen? Welche Hinweise hinsichtlich unterschiedlicher Formen und Vorgehensweisen von Expert*innen(gremien) können mit Blick auf die Zukunft gegeben werden?
80.000 Mal Chancen für Kinder – der Vormund mischt mit und manchmal auf?
Fachforum
Dienstag, den 28.3.2017 17:00 – 19:00 Uhr, Raum 4
Es diskutieren: Karsten Laudien, evangelische Hochschule Berlin; Jacqueline Kauermann-Walter; Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein (SKF), Dortmund; Peter Nied, Stadt Stuttgart, Jugendamt
Moderation: Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V.
Etwa 80.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland haben einen Vormund. Der Vormund oder die Vormundin kann große Bedeutung im Leben des Kindes oder Jugendlichen haben. Wenn es gelingt, eine tragfähige Beziehung zum Kind/Jugendlichen aufzubauen, kann der Vormund ein wichtiger Garant für Kontinuität und Entwicklung von Perspektiven für das Kind sein. Der Vormund/die Vormundin begleitet das Kind, die oder den Jugendliche/n – auch auf Umwegen –, und unterstützt dabei, eigene Wünsche und Ziele zu entdecken, zu formulieren und umzusetzen.
Während die sozialen Dienste die Herausforderung bewältigen müssen, mit den Familien-Systemen zu arbeiten und sie auch in Balance zu halten, steht der Vormund parteilich an der Seite des Kindes und vertritt seine Interessen. Für eine erfolgversprechende Hilfeplanung und eine gelingende Entwicklung von Perspektiven mit dem Kind sind beide Seiten aufeinander angewiesen: Vormund und Vormundin auf die allgemeinen sozialen Dienste und den Pflegekinderdienst und umgekehrt.
In der Veranstaltung werden Fallbeispiele vorgestellt und diskutiert. Die Potenziale und Hindernisse der Arbeit der Vormünder mit den Kindern und Jugendlichen und den Kooperationspartnern sollen beleuchtet und erörtert werden.
Diese Veranstaltung richtet das DIJuF in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BG LJÄ), dem Landesjugendamt Rheinland (LVR) und dem Landesjugendamt Westfalen Lippe (LWL) aus.
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Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
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