17. DJHT

Neutralitätspostulate als Versuch der Delegitimation emanzipatorischer Jugend(bildungs)arbeit

Beim Fachforum der Naturfreundejugend Deutschlands am 19. Mai 2021 im Rahmen des 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages sprach Jana Säman vom Landesverband Bremen über Neutralitätspostulate als Versuch der Delegitimation emanzipatorischer Jugend(bildungs)arbeit.

01.06.2021

Einleitend definierte Jana Säman in ihrem Vortrag Neutralität als Abstinenz kontroverser Themen, Pflicht zur Meinungsenthaltung und Geltenlassen aller Positionen. Dabei bestehe das Grundproblem der Förderung der freien Meinungsentfaltung, ohne unzulässig zu beeinflussen.

Ein Neutralitätsgebot im aktuellen Diskurs bestehe vor allem bei parlamentarischen Anfragen, welche als Instrument parlamentarischer Kontrolle gelten. Hier können Fragen zu vermeintlichen Neutralitätsgebotsverletzungen durch freie Träger der außerschulischen Jugend(bildungs)arbeit gestellt werden. Die Proklamation des Bezugs auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung stehe bei Anfragen der Alternative für Deutschland (AfD) im Kontrast zum praktischen Agieren der Partei und ihrer Akteure. In der sowieso prekären Situation von Jugendarbeit in Bezug auf finanzielle Ressourcen und politische Anerkennung werden mit der Abfrage von Einrichtungs-, Träger- und Finanzierungsstrukturen sowie Personalien durch die AfD Verunsicherung und Bedrohungsszenarien verstärkt.

„Inwieweit sind die Förderempfänger im Rahmen ihrer geförderten Arbeit/Projekte daran gebunden, sich parteipolitisch neutral oder zumindest weitgehend zurückhaltend zu äußern/zu verhalten? Zusatzfrage: Sind hierbei die Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses einzuhalten?“ (AfD Hamburg 2018, 4)

Unterschiede in der Verfasstheit der Institutionen

Das Grundgesetz garantiere Sicherheiten der Bürger/-innen gegenüber dem Staat. Jana Sämann wies darauf hin, dass freie Träger Grundrechteträger und nicht Grundrechtsadressaten seien. Das Empfangen von staatlichen Geldern in Form von Zuwendungen bedeute nicht, dass freie Träger mit denselben Prinzipien zu behandeln wären wie öffentliche Träger.

„Kann die Gemeinnützigkeit des Kinder- und Jugendringes Sachsen-Anhalt e. V. aufgrund der fehlenden politischen Neutralität aberkannt werden?“ (AfD Sachsen-Anhalt, Jan Wenzel Schmidt 2016, 3)

Die Bezugspunkte der aktuellen Neutralitätsverhandlungen seien laut Sämann einerseits durch den Beutelsbacher Konsens und andererseits durch ein staatliches Neutralitätsgebot festgelegt:
Der Beutelsbacher Konsens formuliert drei Prinzipien politischer Bildung für die schulische und außerschulische politische Bildung: das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Schüler(innen)orientierung. Allerdings muss die Schule als staatliche Institution (öffentlicher Träger) andere Anforderungen von „Neutralität“ erfüllen als freie Träger außerschulischer Jugendbildung.

Das staatliche Neutralitätsgebot ist durch den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 (1) GG in Verbindung mit Rechten der politischen Parteien aus Art. 21 (1) GG festgelegt. Ein Recht auf Chancengleichheit verpflichtet staatliche Hoheitsträger dazu, Parteien grundsätzlich in gleicher Weise zu behandeln. Ungleichbehandlungen sind dabei zulässig, sofern sie aus einem sachlich zwingenden Grund erfolgen. Frau Sämann sieht in diesem kein allgemeines „Neutralitätsgebot“, eher ein „Gebot der Sachlichkeit in politischen Auseinandersetzungen“. Deshalb dürfen rassistische und rechtsextreme Positionen von politischen kritisch thematisiert werden.

Neutralitätspostulate in parlamentarischer Anfragen der AfD

Frau Sämann legte in ihrer Anfragenanalyse Kategorien fest, durch welche die Anfragen qualitativ inhaltlich aufbereitet wurden:

  • Verständnis der Anfragestellenden von Bildung in der Jugendarbeit,
  • Informationsgewinn,
  • Diskreditierungsversuche,
  • Adressierung der Regierungsverantwortlichen,
  • Selbstdarstellung der Anfragestellenden.

In ihren Ergebnissen konnte Frau Sämann feststellen, dass der in den AfD-Anfragen erfolgende Rückgriff auf die wiederholte Forderung nach einem Grundgesetzbekenntnis sowie der Vorwurf einer Nicht-Neutralität als Versuch der Diskreditierung der Träger und ihrer inhaltlichen Arbeit bis hin zur Delegitimierung durch die Forderung nach Förderentzug zu betrachten seien. Der AfD biete sich laut Sämann hierdurch die Möglichkeit, politische Gegner/-innen in die Defensive zu drängen, sich selbst als demokratische Akteurin zu präsentieren und im „Drängen auf Einhaltung des antiextremistischen Konsens“ Anschluss an konservative bürgerliche Parteien zu finden.

Neutralitätspostulate als Einflussnahmeversuche

„Ist dem Senat bekannt, dass politische Bildungsarbeit laut Satzung des Vereins [JUZ e.V.] eben nicht Vereinszweck ist? Knüpft der Senat in diesem Zusammenhang seine finanziellen Zuwendungen an die Beschränkung des Begünstigten auf den satzungsgemäßen Vereinszweck?“ (AfD Berlin 2018a, 6)

Darüber hinaus habe die Markierung emanzipatorischer Positionen als vermeintlich ‚nicht neutral‘, so Sämann, nicht nur Auswirkungen auf die konkret adressierten Träger, sondern ist auch in ihrem Versuch der Einflussnahme auf gesellschaftlich akzeptierte Bildungsinhalte zu werten. Dabei erfolge eine Konzentration auf die Metapolitik, bei der die Ausweitung des klassischen Politikbegriffes auf die Sphäre des Vorpolitischen wie den Kultur- oder den Bildungsbereich zurückzuführen sei. Eine solche Metapolitik sei insofern einflussreich, als dass sie die Grundlagen verändert, auf deren Basis politische Entscheidungen überhaupt erst getroffen werden.

Wenn vermehrt Akteure und Akteurinnen mit emanzipatorischem Anspruch mit Delegitimationsversuchen adressiert werden, wie es vor allem in der Verbindung von Versuchen der Diffamierung mit der Androhung von Fördermittel- oder Statusentzug deutlich werde, habe dies zunächst zur Folge, dass die konkrete Arbeit der betroffenen Akteure und Akteurinnen be- oder verhindert werde. Weiter werde jedoch auch der Eindruck forciert, dass diese Bildungsarbeit generell als nicht legitim zu werten sei. Dies diskreditiere nicht nur die Akteure und Akteurinnen dieser Jugendarbeit, sondern auch die Inhalte an sich: Unterstützung zur Selbstorganisation, die Thematisierung emanzipatorischer Gesellschaftsentwürfe, Kritik an Macht- und Ungleichheitsverhältnissen wirken dann nicht mehr als legitime Bestandteile von Jugend- und Bildungsarbeit und damit auch nicht als erstrebenswerte gesellschaftliche Grundlagen, deren Thematisierung und Vermittlung selbstverständlicher Bestandteil politischer Bildung sein solle.

Was braucht es?

  • Generelle Kritik an Neutralitätsvorstellungen,
  • Auseinandersetzung mit Diskursverschiebungen,
  • Utopieentwicklung födern, Handlungsoptionen entwickeln,
  • Jugendarbeit als Bildungsfeld anerkennen.

Podiumsdikussion

In der Podiumsdiskussion kam anfangs folgende Frage zum Bundesfreiwilligendienst auf: Im Bundesfreiwilligendienst darf die politische Bildung nur durch den Bund durchgeführt werden, in ehemaligen Zivildienstschulen (Bildungszentren). Als Grund dafür wird immer wieder genannt, dass Jugendverbände nicht „neutral“ (sondern zum Beispiel religiös gebunden oder als Wohlfahrtsverband einer politischen Richtung nahestehend) seien. Das sei für nicht überzeugend zu halten.

Jana Sämann: „Das breite Spektrum der Jugendverbände durch die Politik sollte mehr wert geschätzt werden. Ich habe leider keine Lösung parat, sehe aber enormen Bedarf an Aufklärungsarbeit. Jedoch mache ich auch auf das Problem aufmerksam, dass reine Informationsweitergabe in festgefahrenen Strukturen wohl nicht wirksam ist. Hier besteht ein erhöhter Bedarf an Überzeugungsarbeit und an der Aufrechterhaltung von Dialogen.“

Des Weiteren bezog sich die Diskussionsrunde auf den 16. Kinder- und Jugendbericht. Dieser lobe die politische Bildungsarbeit der Jugendverbände in den Freiwilligendiensten übrigens sehr, hier scheine nicht das Problem der fehlenden Wertschätzung vorhanden zu sein.

Zuletzt wurde in der Diskussionsrunde über Solidarisierung der Bundesverbände in Fällen von rassistischen Vorfällen aus politischen Lagern gesprochen. Hier brachte die Sportjugend Brandenburg folgendes Beispiel ein:

„Übrigens hatte in Brandenburg die Alternative für Deutschland (AfD) auch die Sportjugend angegriffen. Der Vorwurf lautete, dass Beratende Kinder und Jugendliche „ideologisieren“ würden, um in Sportvereinen gegen fremdenfeindliche Menschen zu „intervenieren“. Das war auch eine parlamentarische Anfrage der AfD. Durch die Bundesverbände gab es eine sehr klare Zurückweisung dieser Vorwürfe.“

Autorin: Pia Kamratzki

Redaktion: Pia Kamratzki

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