Kinder- und Jugendhilfetag

17. DJHT: Verlängerung der Bewerbungsfrist für die Fachmesse bis 31. Juli 2020

Aufgrund der Corona-Krise wurde die Bewerbungsfrist für Organisationen und Institutionen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und ihren Schnittstellenbereichen für die Fachmesse des 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages vom 15. Mai 2020 auf den 31. Juli 2020 verlängert.

24.04.2020

Viele Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind derzeit stark von der Corona-Krise betroffen. Der Umgang mit der aktuellen Situation gestaltet sich als sehr herausforderungsvoll und verlangt große Einsatzbereitschaft sowie ein überlegtes Handeln seitens der Fachkräfte.

Bewerbungsfrist ist der 31. Juli 2020

Trotz Corona-Krise schreiten die Vorbereitungen des 17. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetages voran. Seit Februar 2020 können sich nicht-gewerblich und gewerblich tätige Organisationen und Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe sowie ihrer Schnittstellen über die DJHT-Website www.jugendhilfetag.de für die Anmietung eines Messestandes oder einer Freifläche auf der Fachmesse des 17. DJHT bewerben. Die AGJ ist sich der ungewissen Lage durchaus bewusst, in welcher sich die Träger der Kinder- und Jugendhilfe derzeit befinden. Um daher möglichst vielen Organisationen und Institutionen eine Präsentation auf der Fachmesse zu ermöglichen, ist die Bewerbungsfrist vom 15. Mai 2020 auf den 31. Juli 2020 verlegt worden.

Alle Organisationen und Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe und aus deren Schnittstellenbereichen sind herzlich einladen, ihre Angebote und Leistungen auf der Fachmesse des 17. DJHT einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren und damit aktive Gestalter/-innen des 17. DJHT zu werden.

Quelle: Projektbüro des 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages

Redaktion: Antonia Dautz

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