Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
gemeinnützige Jugendhilfeeinrichtung Leuchtturm GmbH
KIndervilla Leuchtturm
Wohngruppe,stationäre Jugendhilfe, Angebote nach §34 SGB VIII und §35 SGB VIII, Angebot von BIndung und Beheimatung in einem Zuhause auf Dauer oder auf Zeit, Aufnahmealter vorwiegend von 3-10 Jahren, Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Bindungsstörungen oder anderen HIntergründen nicht oder noch nicht in einer Pflegefamilie leben können, enge Kooperation mit einem Kinder- und Jugendpsychiater, im Bedarfsfall ist ein kurzfristiges Clearing möglich
Weitere Themen
Hilfen zur Erziehung