Internationale Einrichtung
Europäischer Rat für Bildung, Jugend und Kultur - Council of the European Union/Education, Youth and Culture
EURABJK
Strukturebene: Europäische Union
Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Die Minister der Mitgliedstaaten tagen im Rahmen des Rates der Europäischen Union. Je nach den Themenbereichen, die auf der Tagesordnung stehen, ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten (Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft usw.).
Der Vorsitz des Rates wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahreswechsel wahrgenommen.
Der Rat hat eine Entscheidungs- und Koordinierungsfunktion. Der Rat der Europäischen Union hat gesetzgebende Gewalt und entscheidet im Allgemeinen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament. Der Rat gewährleistet die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten. Der Rat legt die Grundsätze der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nach Vorgaben des Europäischen Rates fest und setzt diese um. Der Rat schließt im Namen der Gemeinschaft und der Union internationale Abkommen zwischen der EU und einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen ab. Der Rat koordiniert die Tätigkeit der Mitgliedstaaten und trifft Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Der Rat und das Europäische Parlament bilden die Haushaltsbehörde, die den Haushaltsplan der Gemeinschaft feststellt.
Weitere Themen
Kinder- und Jugendarbeit