Fachgesellschaft

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF)

DIJuF

Strukturebene: Bund

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) wurde zunächst unter dem Namen "Archiv Deutscher Berufsvormünder e.V." 1906 gegründet und erhielt nach einer weiteren Namensänderung - Deutsches Institut für Vormundschaftswesen e.V. - seinen jetzigen Namen. Infolge der Kindschaftsrechtsreform hat das Institut 1999 im Zuge einer Satzungsänderung eine erweiterte Ausrichtung erfahren und sein Aufgabenspektrum erweitert.

 

Das DIJuF versteht sich als ein "Forum für Fachfragen" und fördert den fachlichen Dialog zwischen Institutionen und Berufsgruppen, die mit Fragen der Jugendhilfe und des Familienrechts befasst sind. Diesen Fachdiskurs verfolgt es insbesondere durch Fortbildungen, Tagungen, Fachkonferenzen und Arbeitsgruppen.

 

In Kooperation mit den Landesjugendämtern, den kommunalen Spitzenverbänden und zuständigen Ministerien unterstützt das DIJuF die fachliche Arbeit der Jugendämter durch gutachterliche Rechtsberatung und bietet Unterstützung bei der Geltendmachung und zwangsweisen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im In- und Ausland lebender Kinder gegen den nicht im selben Staat lebenden Elternteil. Internationale Kontakte im Bereich der Jugendhilfe und des Familienrechts werden gepflegt und gefördert. Zu den weiteren Leistungen zählt u.a. kostenlose Beratung zu allen im Jugendamt auftauchenden Rechtsfragen in gutachterlicher Form, Beratung und Unterstützung der Jugendämter bei gerichtlichen Verfahren, Beratung in Fragen der Organisations- und Strukturentwicklung der Jugendämter und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern (Regionaltagungen zu den Bereichen Beistandschaft und Amtsvormundschaft, Fortbildungsangebote zu den Themen Beurkundungsrecht, Unterhaltsvorschussgesetz). Dabei wird das Angebot bedarfsorientiert und entsprechend der inhaltlich-thematischen Öffnung erweitert und ausgebaut.
Förderung des fachlichen Dialogs zwischen Institutionen und Berufsgruppen, die mit Fragen der Jugendhilfe und des Familienrechts befasst sind. Es unterstützt die fachliche Arbeit der Jugendämter durch gutachterliche Rechtsberatung und bietet Unterstützung bei der Geltendmachung und zwangsweisen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im In- und Ausland lebender Kinder gegen den nicht im selben Staat lebenden Elternteil. Internationale Kontakte im Bereich der Jugendhilfe und des Familienrechts werden gepflegt und gefördert. u.v.m.

Adresse

Poststr. 17
69115 Heidelberg

Kontakt

Telefon: 06221 9818-0
E-Mail Adresse: institut@dijuf.de

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