Jugendamt
Bayerisches Landesjugendamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
BLJA
Das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingerichtet. Dort nimmt es Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in Bayern wahr.
- Beratung und Unterstützung der örtlichen Jugendämter in den Landkreisen und Städten
- Ausarbeitung von Empfehlungen, Stellungnahmen, Arbeitshilfen und Konzepten für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe
- Förderung der Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände) und Durchführung von Projekten
- Jugendhilfeplanung
- Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern und bei den Verbänden
- Durchführung von Aufgaben des Jugendmedienschutzes und anderer Jugendschutzgesetze
- Zentrale Adoptionsstelle (insbesondere Adoptionen mit Auslandsberührung, Vermittlung schwieriger Einzelfälle)
- Online-Erziehungsratgeber „BAER - Bayerischer Erziehungsratgeber“, „Elternbriefe" und „Medienbriefe".