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Eine Vertreterin und ein Vertreter des Bundesamts für Justiz (BfJ) haben mit internationalen Fachleuten aktuelle Fragen zur grenzüberschreitenden Durchsetzung von Kindesunterhalt erörtert. Beim jährlichen U. S. Policy Forum kamen internationale Experten in Washington D. C. zusammen, um sich über die Zusammenarbeit im Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 auszutauschen. Die USA sind der wichtigste Partner Deutschlands bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland.
Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung für "Internationales Zivilrecht" im BfJ, sowie Julia Schelcher, Leiterin des Referats "Auslandsunterhalt", trafen sich mit dem Kommissar des US-amerikanischen Amts für die Durchsetzung von Kindesunterhalt, Scott M. Lekan, im US-Ministerium für Gesundheit und Soziale Dienste. Auch der Erste Sekretär des Ständigen Büros der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, Philippe Lortie, war beteiligt. Bilaterale Gespräche mit anderen Partnerstaaten – darunter die Schweiz, Norwegen, Australien, Brasilien und Kanada – rundeten die Konferenz ab.
Kern der Gespräche war für das BfJ die Kooperation zwischen Deutschland und den USA. Das Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 etabliert ein System der behördlichen Zusammenarbeit. Ein- und ausgehende Anträge werden über das BfJ als deutsche Zentrale Behörde geleitet. Dabei können deutsche Anliegen zentral und unmittelbar mit den Partnern in Washington D. C. geklärt werden. Es wurde insbesondere erörtert, wie grenzüberschreitende Zahlungen sowie die Kommunikation durch neue IT-Anwendungen weiter vereinfacht werden können.
Die USA sind der wichtigste Partner Deutschlands bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland. Aktuell bearbeitet das BfJ über 10.000 grenzüberschreitende Unterhaltsfälle weltweit. Die erwirkten Unterhaltszahlungen kommen den unterhaltsberechtigten Kindern zugute bzw. entlasten die öffentlichen Haushalte.
Weitere Informationen zum Serviceangebot des BfJ finden sich unter www.bundesjustizamt.de/auslandsunterhalt.
Quelle: Bundesamt für Justiz vom 05.03.2019