Vormundschaft – Beistand

Internationale Gespräche zum Kindes­unterhalt in Washington D.C.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) war Gastgeber eines internationalen Expertentreffens zur grenzüber­schreitenden Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen. Im Zentrum der Beratungen stand die grenzüberschreitende Ko­operation in Kindesunterhaltsangelegenheiten auf der Grundlage des Haager Unterhaltsübereinkommens. Aktuell bearbeitet das BfJ als zentrale Behörde in Deutschland über 10.000 grenzüberschreitende Unterhaltsfälle weltweit.

02.03.2020

In der deutschen Botschaft in Washington D.C. begrüßte das BfJ wichtige Partnerstaaten zu einem „Internationalen Runden Tisch“. Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung für „Internationa­les Zivilrecht“ im BfJ, sowie Julia Schelcher, Co-Leiterin des Referats „Auslandsunterhalt“, trafen sich mit über 50 Fachleuten aus der ganzen Welt, um aktuelle Fragestellungen der Zusammenarbeit zu erörtern. Beteiligt waren u. a. der Kommissar des US-amerikanischen Amts für die Durchsetzung von Kindesunterhalt im US-Ministerium für Gesundheit und Soziale Dienste, Scott M. Lekan, sowie der Erste Sekretär des Ständigen Büros der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, Philippe Lortie. Neben den USA waren u. a. Australien, Brasilien, Kanada, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich vertreten. Bilaterale Gespräche rundeten das Treffen ab.

Zusammenarbeit auf Basis des Haager Unterhaltsübereinkommens

Im Mittelpunkt stand die grenzüberschreitende Ko­operation in Kindesunterhaltsangelegenheiten auf der Grundlage des Haager Unterhaltsübereinkommens. Es wurde insbesondere erörtert, wie grenzüberschreitende Zahlungen vereinfacht werden können. Unterhaltszahlungen aus den USA werden nach wie vor häufig durch Schecks geleistet. Dies führt zu Verzögerungen und Mehraufwand. Ziel ist es daher, den Zahlungsverkehr auch im Verhältnis zu den USA elektronisch abzuwickeln. An einer praktikablen und für die Betroffenen kostengünstigen Lösung wird gearbeitet. Eine Arbeitsgruppe der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unterstützt diesen Pro­zess. Im Auftrag der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ist auch ein IT-System entwickelt worden, das die zwischenstaatliche Kommunikation sowie den Austausch von Anträgen und Dokumenten auf eine neue und effektive Grundlage stellen soll. Das BfJ hat bereits erste erfolgreiche Tests mit der fortentwickelten neuesten Programmversion durch­geführt.

Bundesamt für Justiz als deutsche Zentrale Behörde

Das Haager Unterhaltsübereinkommen etabliert ein System der behördlichen Zusammenarbeit. Ein- und ausgehende Anträge werden über das BfJ als deutsche Zentrale Behörde geleitet. Die USA sind der wichtigste Partner Deutschlands bei der Geltend­machung von Unterhaltsansprüchen im Ausland. Aktuell bearbeitet das BfJ über 10.000 grenzüberschreitende Unterhaltsfälle weltweit. Die erwirkten Unterhaltszahlungen kommen den unterhaltsberechtigten Kindern unmittelbar zugute bzw. entlasten die öffentlichen Haushalte.

Weitere Informationen zum Serviceangebot des BfJ finden sich unter www.bundesjustizamt.de/auslandsunterhalt.

Quelle: Bundesamt für Justiz vom 17.02.2020

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