Vormundschaft – Beistand

Hessen: Statistik für Maßnahmen zum Entzug der elterlichen Sorge in 2012

Im Jahr 2012 erfolgten in Hessen 641 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge. 2.405 Kinder und Jugendliche in Hessen lebten zum Jahresende 2012 unter bestellter oder gesetzlicher Vormundschaft der Jugendämter.

23.07.2013

Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, gab es allerdings eine Untererfassung, die einen Vergleich mit dem Vorjahr nur eingeschränkt möglich macht. Damals waren es 730 Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge.

Zum Jahresende 2012 lebten 2.405 Kinder und Jugendliche in Hessen unter bestellter oder gesetzlicher Vormundschaft der Jugendämter, rund fünf Prozent weniger als ein Jahr zuvor. In 310 Fällen lag eine gesetzliche Amtsvormundschaft vor, die „kraft Gesetzes“ bei der Geburt von Kindern minderjähriger lediger Mütter eintritt. 2095 Kinder und Jugendliche hatten eine durch Vormundschafts- oder Familiengericht bestellte Amtsvormundschaft (Entzug des Sorgerechts).

Die Zahl der bestellten Amtspflegschaften betrug 2.413 (plus ein Prozent). Dabei werden Teile des Sorgerechts auf das Jugendamt oder andere Personen übertragen.

Für knapp 36.600 Kinder gab es im Jahr 2012 Beistandschaften, zwei Prozent weniger als 2011. Die Beistandschaft hilft Personensorgeberechtigten in bestimmten Bereichen, die Rechte ihrer Kinder zu wahren, zum Beispiel bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltszahlungen. Dem Berechtigten steht es frei, dieses Angebot der Jugendämter zu nutzen.

Eine Pflegeerlaubnis (nach § 44 SGB VIII) für die Vollzeit- bzw. Wochenpflege wurde im Laufe des Jahres 2012 für 292 Kinder und Jugendliche erteilt. Fast alle waren in Vollzeitpflege untergebracht.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 23.07.2013

Redaktion: Kerstin Boller

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