Recht

Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Unterhaltsverhältnissen

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche private Fürsorge e.V. stellen detailliert sämtliche Unterhaltsrechtsverhältnisse dar, auf die der in der Sozialhilfepraxis zentrale Elternunterhalt aufsetzt. Der Deutsche Verein richtet seine Empfehlungen in erster Linie an die Träger der Sozialhilfe.

21.03.2014

Das Unterhaltsrecht setzt  unter anderem die Prüfung voraus, inwieweit ein zum Elternunterhalt grundsätzlich verpflichtetes Kind in der „Sandwichposition“ zunächst seinen anderen – nach dem Familienrecht durchweg vorrangigen – Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen hat. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins stellen detailliert sämtliche Unterhaltsrechtsverhältnisse dar, auf die der in der Sozialhilfepraxis zentrale Elternunterhalt aufsetzt. Sie geben daher  Antworten zum Kindes-, Getrenntlebenden- und Geschiedenenunterhalt sowie zum Rangverhältnis dieser Ansprüche – auch in Hinblick auf den Unterhaltsanspruch, der zwischen nicht verheirateten Müttern und Vätern wegen der Geburt eines gemeinsamen Kindes entstehen kann.

Der Deutsche Verein richtet seine Empfehlungen in erster Linie an die Träger der Sozialhilfe und trägt so zu einem bundesweit möglichst einheitlichen Vorgehen bei der Inanspruchnahme von Unterhaltspflichtigen bei. Der systematische Aufbau ermöglicht, die Empfehlungen wie ein Kompendium des Unterhaltsrechts zu nutzen. Damit bieten sie sich auch Betroffenen für einen kompetenten Einstieg an.

Die Empfehlungen werden im April 2014 als Broschüre im Verlag des Deutschen Vereins erscheinen. Informationen und Bestellmöglichkeiten sind zu finden unter: <link http: www.verlag.deutscher-verein.de>www.verlag.deutscher-verein.de.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 21.03.2014

Back to Top