Vormundschaft – Beistand

Elterliche Sorge seltener entzogen: Weniger Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften und Beistandschaften in Hessen

Im Jahr 2017 ordneten hessische Familiengerichte 903 Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 211 Maßnahmen oder 19 Prozent weniger als im Jahr 2016. Erfasst werden hier nur die Fälle, bei denen zuvor eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wurde. Die Einschränkung oder der Entzug des Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. Dabei wird die elterliche Sorge vollständig oder teilweise auf das Jugendamt oder eine dritte Person als Vormund, Pflegerin oder Pfleger übertragen.

26.06.2018

Amtsvormundschaften: minus 27 Prozent

Zum Jahresende 2017 lebten in Hessen insgesamt 3901 (2016: 5.342) Kinder und Jugendliche unter gesetzlicher oder gerichtlich bestellter Vormundschaft der Jugendämter. Das waren 27 Prozent weniger als 2016. Bei 305 Kindern (2016: 321) lag eine gesetzliche Amtsvormundschaft vor, die „kraft Gesetzes“ bei der Geburt von Kindern minderjähriger lediger Mütter eintritt. Bei 3.596 Kindern und Jugendlichen (2016: 5.021) übertrug das Vormundschafts- oder Familiengericht das Sorgerecht auf das Jugendamt und entzog den Eltern das Sorgerecht (bestellte Amtsvormundschaft). 57 Prozent davon waren nicht deutsche Kinder- und Jugendliche.

Bestellte Amtspflegschaften: minus 17 Prozent

Am 31.12.2017 waren 2.290 Kinder und Jugendliche (2016: 2755) in bestellter Amtspflegschaft, 17 Prozent weniger als im Jahr 2016. Bei der Amtspflegschaft werden Teile des Sorgerechts auf das Jugendamt oder andere Personen übertragen. Die Pflegschaft unterscheidet sich von der Vormundschaft im Wesentlichen dadurch, dass die Pflegerin oder der Pfleger nur für einzelne, fest umgrenzte Aufgaben zuständig ist. In der jugendamtlichen Praxis betreffen die Aufgaben relativ häufig die Themen "Aufenthaltsbestimmungsrecht" (z. B. Anträge stellen, Behördengänge) oder "Gesundheitsfürsorge".

Beistandschaften: minus 3 Prozent

Für Sorgeberechtigte, z. B. Alleinerziehende, besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt Beistand (Unterstützung) für bestimmte Angelegenheiten zu bestellen. Für rund 27.957 Kinder und Jugendliche gab es im Jahr 2017 sogenannte Beistandschaften, knapp 3 Prozent weniger als 2016 (28 760). Die Beistandschaft hilft Personensorgeberechtigten in bestimmten Bereichen, die Rechte ihrer Kinder zu wahren, z. B. bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltszahlungen. Den Berechtigten steht es frei, dieses Angebot der Jugendämter zu nutzen.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 21.06.2018

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