Vormundschaft – Beistand

DIJuF-Infoblätter zum Datenschutz für den Bereich Amtsvormundschaft

Für Fachkräfte im Bereich Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft stehen jetzt Infoblätter zur Datenverarbeitung durch das Jugendamt zur Verfügung. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) veröffentlicht diese im Hinblick auf die Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung. Es wurden jeweils eigene Infoblätter für Eltern bzw. Kinder und Jugendliche entwickelt.

14.08.2019

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) stellt neben den Infoblättern für den Fachbereich Beistandschaft und den Tätigkeitsbereich Beurkundungen jetzt auch Infoblätter für den Bereich Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft zur Verfügung. Nach Art. 13, 14 DSGVO sind die Eltern über die Datenverarbeitung durch das Jugendamt zu informieren. Bei entsprechendem Entwicklungsstand wird empfohlen, auch die Kinder bzw. Jugendlichen über den Umgang mit ihren Daten zu informieren. Es steht daher jeweils für Eltern und Kinder bzw. Jugendliche ein eigenes Infoblatt (Stand: 30.07.2019) zur Verfügung.

Weitere Informationen des DIJuF

Im Formularcenter des DIJuF stehen u.a. folgende weitere Informationsblätter zur Verfügung:

  • Infoblätter zum Datenschutz für die Beurkundstätigkeit (Stand: 24.5.2019)
  • Infoblätter zum Datenschutz für die Arbeitsbereiche Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung des Kindesunterhalts (Stand: 2018)
  • Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. vor Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung (Stand: 2019)
  • Niederschrift über die Belehrung zur elterlichen Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern
    (Stand: 2019)

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) versteht sich als „Forum für Fachfragen” und fördert den fachlichen Dialog zwischen Institutionen und Berufsgruppen, die mit Fragen der Jugendhilfe und des Familienrechts befasst sind.

Die Geschäftsstelle in Heidelberg unterstützt die Arbeit der Jugendämter durch gutachtliche Rechtsberatung, Publikationen und Fachveranstaltungen. Auf der Basis dieser Arbeit gibt es auch Erfahrungen und fachliche Hinweise an andere überregionale Gremien und Verbände weiter, stellt seine Kenntnisse und fachlichen Einschätzungen in den Bereichen Jugendhilfe und Familienrecht auch politischen Institutionen zur Verfügung, nicht zuletzt im Bereich der Gesetzgebung. Weitere Informationen: www.dijuf.de

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.

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