Recht

Deutscher Verein übt erneut Kritik am Gesetzentwurf zum Vormundschaftsrecht

Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht am 23. Februar 2011 wiederholte der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. seine Kritik an dem aktuellen Gesetzentwurf.

24.02.2011

Mit dem bereits im August letzten Jahres vorgelegten Gesetzentwurf beabsichtigt die Regierung den Kinderschutz im Bereich der Amtsvormundschaft zu verbessern. Der Deutsche Verein teilt zwar das Ziel des Entwurfs, den persönlichen Kontakt zwischen Vormund und seinen Schützlingen zu stärken. Die geplanten Neuregelungen, nach denen der Vormund maximal 50 Kinder betreuen und sie einmal im Monat zu Hause besuchen soll, lehnt der Deutsche Verein jedoch ab.

Wie der persönliche Kontakt auszugestalten sei, hänge stark vom Einzelfall ab. So sei neben dem Alter die konkrete Lebenssituation des Kindes zu berücksichtigen, ob es bei seinen Eltern, in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung lebe. Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins, betont: „Es ist Aufgabe der Fachkräfte vor Ort die Lebenssituation der Kinder einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Konkrete Vorgaben von der Bundesebene greifen in die Organisationshoheit der Kommunen ein und verursachen zudem hohe Personalkosten.“ Ohne finanziellen Ausgleich wären die Kommunen gezwungen, an anderen Stellen Fachkräfte abzuziehen, um den gesetzlichen Anforderungen entsprechen zu können.

Diese Ansicht teilt auch der Bundesrat. In seiner Stellungnahme wies er darauf hin, dass das Gesetz einen bis zu vierfachen Personalbedarf gegenüber dem gegenwärtigen Zustand auslösen könnte und daher ohne seine Zustimmung nicht verabschiedet werden dürfe.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

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