Flucht und Migration

BW: Übertragungen der elterlichen Sorge sowie bestellte Amtvormundschaften gestiegen

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes haben im Jahr 2016 die Familiengerichte in Baden Württemberg für 1.634 Kinder und Jugendliche die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger angeordnet. Des weiteren ist die Zahl der bestellten Amtsvormundschaften um 51% gestiegen.

27.07.2017

Dies bedeutet für die Übertragungen der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder geeignete Personen eine Steigerung um 54 % gegenüber dem Vorjahr (1.062). Die Einschränkung oder der Entzug des Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.

Auf Grund einer Gefährdung des Kindeswohls wurden von den Familiengerichten insgesamt 2.703 Maßnahmen landesweit eingeleitet, das sind 29% mehr als im Vorjahr. Neben der Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gut 60%) hat das Familiengericht in 678 Fällen (25%) die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angeordnet.

Andere Gebote oder Verbote gegenüber Personensorgeberechtigen oder Dritten wurden in 271 Fällen ausgesprochen (10%). Dazu gehören unter anderem das Gebot für die Einhaltung der Schulpflicht und das Verbot Kontakt mit dem Kind aufzunehmen.

Mehr Jungen als Mädchen betroffen

In 120 Fällen hat das Familiengericht Erklärungen des oder der Personensorgeberechtigten ersetzt, das entspricht gut 4% der im Jahr 2016 eingeleiteten familiengerichtlichen Maßnahmen. Die Anrufung des Familiengerichts kann darauf zurückzuführen sein, dass die Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage waren, die Gefahr für das Kind abzuwenden oder bei der Gefährdungseinschätzung mitzuwirken oder einer Inobhutnahme widersprochen haben. Die insgesamt 2.703 familiengerichtlichen Maßnahmen betrafen im Jahr 2016 deutlich mehr männliche Minderjährige (62%) als weibliche.

Bei den weiblichen Kindern und Jugendlichen waren die meisten zwischen 6 und 14 Jahre alt. Bei den männlichen Kindern und Jugendlichen hingegen waren die meisten zwischen 14 und 18 Jahre alt.

Zahl der bestellten Amtsvormundschaften um 51% gestiegen

Beim Tod beider Eltern, aber auch bei einem vollständigen Entzug der elterlichen Sorge, einer anonymen Geburt oder bei der Einreise eines minderjährigen unbegleiteten Flüchtlings kann das Familiengericht das Jugendamt als Vormund einsetzen (bestellte Amtsvormundschaft). Dies betraf nach Feststellung des Statistischen Landesamtes 2016 insgesamt 7.996 Kinder und Jugendliche in Baden Württemberg, davon 1.433 Mädchen und 6.563 Jungen. Damit hat sich die Zahl der bestellten Amtsvormundschaften gegenüber 2015 (5 306) um 51 % erhöht.

Dies ist insbesondere auf die steigende Zahl minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge zurückzuführen. Die Zahl der bestellten Amtsvormundschaften für junge Menschen mit ausländischer Nationalität war 2016 mit 6.040 fast doppelt so hoch wie im Vorjahr (3.473). Eine gesetzliche Amtsvormundschaft bestand 2016 für 326 Kinder und Jugendliche, im Jahr 2015 waren es noch 390 Betroffene. Dabei wird die Vormundschaft ohne richterliche Anordnung vom zuständigen Jugendamt übernommen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden vorliegen.

Gesetzlicher Amtsvormund ist das Jugendamt z. B. bei nicht ehelichen Kindern, solange die Mutter noch minderjährig ist sowie während eines laufenden Adoptionsverfahrens. Schließlich befanden sich 2.263 Kinder und Jugendliche unter bestellter Amtspflegschaft. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn vom Familiengericht ein teilweiser Entzug des Sorgerechts angeordnet wurde und das Jugendamt die Pflegschaft für diejenigen Teilbereiche übernimmt, die der Familienrichter entzogen hat.

Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg vom 27.07.2017

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