Inobhutnahme
Thüringen: Elterliche Überforderung war der häufigste Grund für Inobhutnahmen im Jahr 2017
Im Jahr 2017 wurden in Thüringen 1.751 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Form von vorläufigen und regulären Inobhutnahmen durchgeführt. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 888 Maßnahmen bzw. 33,6 Prozent weniger als im Jahr 2016. Von diesen Inobhutnahmen entfielen 236 auf die vorläufige Inobhutnahme eines ausländischen Kindes oder Jugendlichen, dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wurde.
10.07.2018
Anlässe für Schutzmaßnahmen
Mit 631 Maßnahmen war der häufigste Grund für eine Inobhutnahme Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (2016: 773 Kinder und Jugendliche). Der zweithäufigste Grund für die Veranlassung einer Maßnahme zum Schutz der Kinder und Jugendlichen stellte mit 527 Fällen die vorläufige oder reguläre Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger (2016: 1.271 Kinder und Jugendliche) dar. Weitere Schwerpunkte lagen mit 216 Inobhutnahmen bei der Vernachlässigung der Betroffenen sowie mit 156 Fällen bei Anzeichen für eine Misshandlung.
Zwei Drittel der Inobhutnahmen betreffen Jungen
Während in den Jahren vor 2015 der Anteil von Mädchen und Jungen in etwa ausgewogen war, betrafen seit 2015 rund zwei Drittel der Inobhutnahmen Jungen (2017: 1099 Jungen).
Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren war mit einem Anteil von 56,3 Prozent besonders betroffen (986 Kinder und Jugendliche).
Bei zwei Drittel der Maßnahmen (1.157 Fälle bzw. 66,1 Prozent) wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen von den Jugendämtern bzw. den sozialen Diensten veranlasst, in weiteren 221 Fällen durch das Kind bzw. den Jugendlichen selbst.
Die Unterbringung während der Maßnahme erfolgte in über drei Viertel der Fälle (1.471 Maßnahmen bzw. 84,0 Prozent) in einer Einrichtung. Am Ende der vorläufigen Schutzmaßnahme konnten die Kinder und Jugendlichen in 506 Fällen (27,3 Prozent) zu den Personensorgeberechtigten zurückkehren. In 726 Fällen (39,1 Prozent) mussten jedoch erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden.
Bitte beachten: Doppelzählungen von Kindern/Jugendlichen sind möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vorläufig nach § 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurden.
Weitere Informationen zum Thema Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sind im Internetangebot des Thüringer Landesamtes für Statistik zu finden.
Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) vom 02.07.2018
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