Inobhutnahme
Hessen: 4.181 Kinder und Jugendliche in 2018 in Obhut genommen
Die hessischen Jugendämter meldeten im Jahr 2018 insgesamt 4.181 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren das 310 Personen oder 7 Prozent weniger als 2017. Bei den Schutzmaßnahmen handelte es sich um die Inobhutnahme oder Herausnahme aus einem Heim, der eigenen Familie, einer Pflegefamilie oder einer anderen Unterbringungsart aufgrund einer akuten Gefahr für das Wohl der Kinder oder Jugendlichen.
05.08.2019
Weniger Inobhutnahmen als 2017
Die vorläufigen Schutzmaßnahmen unterteilen sich in 2 Gruppen: die vorläufigen Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII und die regulären Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII. Unbegleitete Minderjährige aus dem Ausland werden zunächst nach § 42a SGB VIII durch ein Jugendamt vorläufig in Obhut genommen. Danach werden sie (sofern minderjährig) regulär nach § 42 SGB VIII durch das selbe oder ein anderes Jugendamt in Obhut genommen. Dieses Verfahren führt zu einer Doppelzählung. Die vorläufigen Inobhutnahmen machten einen Anteil von 17 Prozent und die regulären Inobhutnahmen 83 Prozent der gesamten Inobhutnahmen aus. Die vorläufigen Inobhutnahmen verringerten sich um 298 Maßnahmen bzw. 29 Prozent. Die regulären Inobhutnahmen blieben gegenüber dem Vorjahr konstant.
Anlässe für Schutzmaßnahmen
Die Anlässe aller Schutzmaßnahmen waren: unbegleitete Einreisen aus dem Ausland (28 Prozent), "Überforderung der Eltern oder eines Elternteils" (35 Prozent), Vernachlässigung und Anzeichen für Misshandlungen (13 bzw. 15 Prozent), Beziehungsprobleme der Eltern, zwischen den Eltern und dem Kind oder im Verhältnis zur sozialen Umwelt (7 Prozent), Integrationsprobleme im Heim oder in der Pflegefamilie (5 Prozent). Sonstige Probleme und andere Gründe wurden in 31 Prozent der Fälle angegeben. Mehrfachnennungen waren möglich.
Geschlecht und Alter der Betroffenen
57 Prozent der in Obhut genommenen jungen Menschen waren männlich. Bei den Inobhutnahmen wegen unbegleiteter Einreisen betrug der Anteil der männlichen Kinder und Jugendlichen 84 Prozent.
59 Prozent der Betroffenen waren älter als 14 Jahre, 2017 waren es noch 64 Prozent. Im Jahr 2015 kamen 79 Prozent aus dieser Altersgruppe. Diese Veränderungen waren auch eine Folge des Rückgangs an unbegleiteten Einreisen.
Unterbringung während und nach der Schutzmaßnahme
Die Unterbringung erfolgte in 77 Prozent der Fälle in einer Einrichtung (2017: 70 Prozent), in 19 Prozent (2017: 26 Prozent) bei einer geeigneten Person und in 4 Prozent in einer sonstigen betreuten Wohnform.
38 Prozent der in Obhut genommenen jungen Menschen kehrten nach der Maßnahme zu der bzw. dem Sorgeberechtigen, zur Pflegefamilie oder ins Heim zurück. 28 Prozent der Betroffenen wurden außerhalb des Elternhauses, also im Heim, durch betreutes Wohnen oder in einer Pflegefamilie untergebracht. 4 Prozent der jungen Menschen erhielten eine sonstige stationäre Hilfe und 6 Prozent eine ambulante Erziehungshilfe. Für 13 Prozent der Inobhutnahmen erfolgte keine anschließende Hilfe und bei weiteren 12 Prozent wurden die Betroffenen von einem anderen Jugendamt übernommen. In 5 Prozent erfolgte eine Übernahme der vorläufigen Inobhutnahme für unbegleitete Minderjährige in eine reguläre Inobhutnahme durch das selbe Jugendamt. Mehrfachnennungen waren möglich.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 01.08.2019
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