Inobhutnahme

BW: 7.600 junge Menschen von Jugendämtern in Obhut genommen

In akuten Krisensituationen werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Sie werden vorläufig in einer Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht. Neben Unterkunft und Verpflegung stehen sozialpädagogische Beratung und Unterstützung im Vordergrund der Schutzmaßnahme. Ein solches Eingreifen der Jugendämter war nach Feststellung des Statistischen Landesamtes im Jahr 2017 in Baden-Württemberg für 7.683 Kinder und Jugendliche notwendig. In 2.527 Fällen handelte es sich um vorläufige Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise und in 5.156 Fällen um reguläre Inobhutnahmen.

12.11.2018

Vorläufige Schutzmaßnahmen durch unbegleitete Einreisen Minderjähriger aus dem Ausland

Betrachtet man das Gesamtergebnis aus vorläufigen und regulären Inobhutnahmen, waren 2017 in insgesamt 3.607 Fällen (47%) unbegleitete Einreisen ein Anlass für die Inobhutnahme. In 53% der Fälle lagen andere Gründe für das Eingreifen der Jugendämter vor, wie etwa Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (23%), Anzeichen von Misshandlung (7%), Beziehungsprobleme (7%) oder Vernachlässigung (6%). Die Inobhutnahmen infolge unbegleiteter Einreise aus dem Ausland wurden in 94% der Fälle bei Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren durchgeführt. Bei den Kindern im Alter unter 14 Jahren leiteten die Jugendämter am häufigsten (47%) eine vorläufige Schutzmaßnahme wegen Überforderung der Eltern oder eines Elternteils ein.

50% der Inobhutnahmen durch soziale Dienste oder Jugendämter

Die Hälfte der Inobhutnahmen (50%) wurde durch soziale Dienste oder die Jugendämter veranlasst. In 27% aller Fälle machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam, in 14% die Kinder und Jugendlichen selbst und in weiteren 6% die Eltern(teile) der Betroffenen.

Bei jedem vierten Kind und Jugendlichen endete 2017 die Inobhutnahme ohne anschließende Hilfe. Bei den Kindern unter 14 Jahren endete die Maßnahme hingegen am häufigsten (43%) mit der Rückkehr zu den Sorgeberechtigten und lediglich 9% erhielten keine anschließende Hilfe.

Schaubilder zu den vorläufigen Schutzmaßnahmen in Baden-Württemberg 2017 nach Altersgruppen sowie nach Stadt- und Landkreisen sind der Originalmeldung zu entnehmen.

Methodische Hinweise

Infolge einer Gesetzesänderung zum Umgang mit unbegleitet eingereisten Minderjährigen sind die aktuellen Ergebnisse der Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen nur eingeschränkt mit den bisherigen Ergebnissen vergleichbar: Im Jahr 2017 wurden in Baden-Württemberg erstmals – zusätzlich zu den bisher durch die Statistik abgedeckten regulären Inobhutnahmen (gemäß § 42 SGB VIII) – weitere rund 2 500 so genannte vorläufige Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise (gemäß § 42a SGB VIII) erfasst. Dadurch kann es auch zu Doppelzählungen von Kindern/Jugendlichen kommen, wenn diese zum Beispiel zunächst in vorläufige und im Anschluss noch einmal in reguläre Obhut genommen werden.

Weiterführende Informationen

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 09.11.2018

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