Inobhutnahme

Bayern: Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen für Kinder gesunken

2018 wurden 3.944 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern ergriffen – 11 Prozent weniger als 2017. Häufigster Grund war die Überforderung der Eltern/eines Elternteils. Zudem meldeten die Jugendämter mehr als 18.500 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche. Bei knapp einem Drittel der Fälle wurde eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Dies teilte das Bayerische Landesamt für Statistik mit.

25.07.2019

Elf Prozent weniger Schutzmaßnahmen als im Vorjahr

In Bayern wurden im Jahr 2018 insgesamt 3.944 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. Betroffen waren insgesamt 2.210 Jungen und 1.734 Mädchen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 3.944 Fälle, was einem Minus von elf Prozent gegenüber dem Vorjahr (4.421) entspricht.

Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.

Gründe für die Schutzmaßnahmen

Der häufigste Grund für Schutzmaßnahmen (1.348 Fälle) war die Überforderung der Eltern/eines Elternteils. Der zweithäufigste Anlass (1.094 Fälle) war die unbegleitete Einreise Minderjähriger aus dem Ausland. Im Vergleich zum Vorjahr (1.653 Fälle) war hier ein Rückgang von 34 Prozent zu verzeichnen. Von den 3.944 Maßnahmen wurden 557 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, in 3.387 Fällen lag eine Gefährdung vor. 59 Prozent der Betroffenen waren zwischen 14 und 18 Jahre alt.

2.917 und damit mehr als die Hälfte der Minderjährigen wurde während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (74 Prozent), 173 in einer betreuten Wohnform (vier Prozent) und 854 lebten bei einer geeigneten Person (22 Prozent).

18.784 Gefährdungseinschätzungen im Jahr 2018

Die Bayerischen Jugendämter meldeten im Jahr 2018 insgesamt 18.784 Gefährdungseinschätzungen, das heißt Fälle, in denen geprüft wurde, ob das Wohl von Kindern bzw. Jugendlichen in Gefahr war. Darunter waren 9.665 Jungen und 9.119 Mädchen.

In 3.121 Fällen lag eine akute und in 2.974 eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung oder einer psychischen Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung. Bei 6.760 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf und in 5.929 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Darüber hinaus wurde bei 6.760 Gefährdungseinschätzungen (36 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme. Lediglich bei 5.929 Fällen (31 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in vielen Fällen (3.981) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von Bekannten/Nachbarn der Minderjährigen (2.308 Meldungen), 1.856 Fälle wurden anonym und 1.853 durch die Schule angezeigt.

Hintergrund zur Gefährdungseinschätzung

Grundlage der Statistik zur Kindeswohlgefährdung ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 10.07.2019 und 16.07.2019

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