Europa

Kommission schlägt neue Vorschriften zur Verbesserung des Schutzes von Kindern in grenzüberschreitenden Familiensachen vor

Die Europäische Kommission schlägt Verbesserungen der EU-Vorschriften zum Schutz von Kindern im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung in Bezug auf Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesentführung vor. Durch die neuen Vorschriften sollen die Rechts- und Verwaltungsverfahren beschleunigt und gewährleistet werden, dass das Wohl des Kindes stets Berücksichtigung findet.

11.07.2016

Die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit ist unerlässlich, damit die Kinder im Falle von Familienstreitigkeiten oder der Trennung internationaler Paare über einen sicheren Rechtsrahmen verfügen, um die Beziehungen zu beiden Elternteilen (und Erziehungsberechtigten), die unter Umständen in verschiedenen europäischen Ländern leben, aufrechtzuerhalten.

Die neuen Vorschriften beruhen auf der Bewertung der bestehenden Vorschriften und sollen die festgestellten Mängel beheben. Ein wichtiges Ziel besteht insbesondere darin, die Verfahrensdauer zu verkürzen, da der Zeitfaktor für den Schutz des Kindeswohls in grenzüberschreitenden Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung von entscheidender Bedeutung ist. Im Einzelnen werden folgende konkrete Änderungen vorgeschlagen:

Effizientere Verfahren in Fällen grenzüberschreitender Kindesentführung durch einen Elternteil

Die Fristen für die verschiedenen Phasen des Kindesrückgabeverfahrens werden auf eine maximale Gesamtdauer von 18 Wochen beschränkt (höchstens sechs Wochen für die Zentrale Behörde zur Bearbeitung des Antrags, sechs Wochen für das erstinstanzliche Gericht und sechs Wochen für das mit dem Rechtsbehelf befasste Gericht). Gegen eine Entscheidung über die Rückgabe eines Kindes kann nur einmal ein Rechtsbehelf eingelegt werden, und es wird im Ermessen des Richters liegen, diese Entscheidung in der Zwischenzeit für vollstreckbar zu erklären.

Unter uneingeschränkter Wahrung der Struktur der nationalen Rechtssysteme wird sichergestellt, dass nur eine begrenzte Anzahl von Gerichten für Fälle von elterlicher Kindesentführung zuständig ist, damit Richter die erforderliche Fachkompetenz aufbauen können.

Anhörung des Kindes

Ein Kind, das fähig ist, sich seine eigene Meinung zu bilden, wird die Möglichkeit haben, diese in jedem Verfahren zu seinem Fall zu äußern. Dies wird insbesondere für die Verfahren über das Sorge- und Umgangsrecht und über die Rückgabe von Kindern im Falle einer Entführung durch einen Elternteil gelten.

Zügige Vollstreckung von Entscheidungen in anderen Mitgliedstaaten

Zurzeit müssen Eltern häufig beantragen, dass eine Entscheidung über das Sorge- oder Umgangsrecht in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt wird. Mit den neuen Vorschriften wird das Exequaturverfahren, ein Zwischenverfahren für die Vollstreckung einer Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat, abgeschafft. In Fällen, in denen die Entscheidung nach sechs Wochen noch nicht vollstreckt wurde, wird das Gericht die ersuchende Zentrale Behörde im Ursprungsmitgliedstaat oder direkt den Antragsteller darüber informieren, warum die Vollstreckung nicht fristgerecht erfolgt ist. Um die Vollstreckung zu beschleunigen, kann das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, diese für vorläufig vollstreckbar erklären.

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten

Die gute Zusammenarbeit zwischen den Zentralen Behörden in Kindschaftssachen ist eine zwingende Voraussetzung für das gegenseitige Vertrauen zwischen den Behörden verschiedener Mitgliedstaaten. Mit den neuen Vorschriften wird eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Zentralen Behörden gefördert, da diese die direkte Anlaufstelle für Eltern darstellen und eine Schlüsselrolle einnehmen, wenn es darum geht, die Richter bei der Anwendung der Vorschriften zu unterstützen. Darüber hinaus werden Kinderschutzbehörden besser in die grenzübergreifende Zusammenarbeit einbezogen.

Diese neuen Vorschriften werden Familien und Kindern Vorteile bringen. Dazu gehören kürzere Fristen für den Abschluss von Verfahren und die Vermeidung der hohen Kosten, die gewöhnlich im Zusammenhang mit solchen Verfahren anfallen. In Rückgabeverfahren zum Beispiel werden die Regeln für Eltern klarer festgelegt, und sie werden darin ermutigt, Mediation in Anspruch zu nehmen, um mögliche Gerichtskosten zu sparen, die durchschnittlich 2200 EUR für das gesamte Verfahren betragen. Die Abschaffung der Exequaturverfahren wird in einigen Mitgliedstaaten Kosteneinsparungen von ca. 1100 bis 4000 EUR pro Fall ermöglichen. Darüber hinaus können Familien aufgrund der rascheren Vollstreckung die Kosten für einen Fachanwalt sparen, die je nach Mitgliedstaat schätzungsweise bei 1000 bis 4000 EUR für jeweils weitere zehn Arbeitsstunden liegen.

Die nächsten Schritte

Der heute von der Kommission angenommene Vorschlag wird nun dem Rat der EU vorgelegt. Der Beschluss wird gemäß dem besonderen Gesetzgebungsverfahren für justizielle Zusammenarbeit in Familiensachen (Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) einstimmig im Rat gefasst. Das Europäische Parlament wird zu dem Vorschlag angehört.

Hintergrund

Die Brüssel-IIa-Verordnung bildet den Eckpfeiler der justiziellen Zusammenarbeit der EU in Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, einschließlich Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesentführung durch einen Elternteil. Sie dient der Beilegung von Zuständigkeitskonflikten zwischen den Mitgliedstaaten. Außerdem enthält sie Bestimmungen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in anderen Mitgliedstaaten und erleichtert somit den freien Verkehr gerichtlicher Entscheidungen in der EU. In Fällen grenzüberschreitender Kindesentführung durch einen Elternteil sieht die Verordnung ein Verfahren für die Rückgabe des Kindes an den Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts vor. Die Verordnung gilt seit dem 1. März 2005 und wird in allen Mitgliedstaaten außer Dänemark angewandt.

Grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten in Familiensachen haben in der EU infolge der steigenden Zahl von Familien mit internationalem Hintergrund zugenommen, die derzeit auf 16 Millionen geschätzt wird und weiter ansteigt. Die Zahl der internationalen Scheidungen liegt in der EU derzeit bei etwa 140 000 pro Jahr. Auch die Zahl der außerehelich geborenen Kinder internationaler Paare hat zugenommen, und es gibt jährlich bis zu 1800 Fälle von Kindesentführungen durch einen Elternteil innerhalb der EU.

Um die Wirksamkeit der Vorschriften zu bewerten, hat die Kommission im April 2014 einen Bericht über das Funktionieren der Verordnung in der Praxis angenommen und eine öffentliche Konsultation durchgeführt, in deren Rahmen Sachverständige angehört wurden, um die notwendigen Änderungen zur Verbesserung der bestehenden Vorschriften zu ermitteln.

Quelle: Europäische Kommmission vom 30.06.2016.

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