Gerichtsverfahren

Weniger Sorgerechtsentziehungen in Nordrhein-Westfalen

Im Jahr 2011 wurden 3.785 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge durchgeführt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 3,8 Prozent weniger Maßnahmen als noch 2010 (3.936).

14.06.2012

In 3.053 Fällen wurde das Personensorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen; 2010 hatte es 3.032 Übertragungen auf das Jugendamt gegeben. In 732 Fällen (2010: 904) übertrugen die Gerichte das Sorgerecht einer Einzelperson oder einem Verein. Nach § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können die Gerichte den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge anordnen; bei einem teilweisen Entzug wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen.

Im Jahr 2011 bearbeiteten die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen außerdem 21.721 Sorgeerklärungen; das waren 6,8 Prozent mehr als 2010 (20.340). Die Sorgeerklärung (häufiger auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet) ist eine spezielle Willenserklärung nicht miteinander verheirateter Eltern, die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam ausüben zu wollen. Mit der Abgabe der Sorgeerklärung vor einer Urkundsperson steht das elterliche Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 BGB).

Ergebnisse für kreisfreie Städte und Kreise finden Sie im Internet unter:
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Quelle: IT NRW

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