Unterhaltsansprüche können bald europaweit schneller durchgesetzt werden

Zum heutigen Beschluss des Bundesrates, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EG-Unterhaltsverordnung keine Einwände zu erheben, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, dass hiermit gewährleistet sei, dass das Durchführungsgesetz rechtzeitig zum 18. Juni 2011 in Kraft treten könne. Ab diesem Zeitpunkt werde die EG-Unterhaltsverordnung angewandt.

15.04.2011

"Die Unterhaltsverordnung erleichtert für Kinder und andere Unterhaltsberechtigte die europaweite Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Die Bürgerinnen und Bürger gewinnen aus dem europäischen Raum des Rechts konkrete Vorteile für sich: So kann zum Beispiel eine deutsche Mutter direkt den französischen Gerichtsvollzieher beauftragen, um einen deutschen Unterhaltsbeschluss in Frankreich gegen den Schuldner zu vollstrecken. Künftig können deutsche Unterhaltstitel also in fast allen EU-Staaten unmittelbar durchgesetzt werden", sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Back to Top