Über 15.000 Gefährdungseinschätzungen in Bayern im Jahr 2015

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2015 insgesamt 15.334 Fälle (plus 1,4 Prozent gegenüber 2014) von Kindeswohlgefährdung gemeldet. Betroffen waren 7.863 Jungen und 7.471 Mädchen.

13.07.2016

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2.668 Fällen eine akute und in 3.073 eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 5.235 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf und in 4.358 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Grundlage der Statistik zur Kindeswohlgefährdung ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.

2.668 Gefährdungseinschätzungen ergaben eine akute, 3.073 eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung oder einer psychischen Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.

Darüber hinaus wurde bei 5 235 Gefährdungseinschätzungen keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf zum Beispiel im Rahmen einer Hilfe der Kinder und Jugendhilfe wie Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.

Nur bei 4 358 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 04.07.2016

Redaktion: Kerstin Boller

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