Über 15.000 Gefährdungseinschätzungen in Bayern im Jahr 2015
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2015 insgesamt 15.334 Fälle (plus 1,4 Prozent gegenüber 2014) von Kindeswohlgefährdung gemeldet. Betroffen waren 7.863 Jungen und 7.471 Mädchen.
13.07.2016
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2.668 Fällen eine akute und in 3.073 eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 5.235 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf und in 4.358 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Grundlage der Statistik zur Kindeswohlgefährdung ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.
Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.
2.668 Gefährdungseinschätzungen ergaben eine akute, 3.073 eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung oder einer psychischen Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.
Darüber hinaus wurde bei 5 235 Gefährdungseinschätzungen keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf zum Beispiel im Rahmen einer Hilfe der Kinder und Jugendhilfe wie Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.
Nur bei 4 358 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 04.07.2016
Termine zum Thema
-
09.04.2024
Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt nach der Vormundschaftsrechtsreform
-
19.04.2024
Basiskurs Kindeswohlgefährdung § 8a SGB VIII – Handlungskompetenz im Krisenfall
-
24.04.2024
Dem Schutzauftrag nachkommen
-
04.06.2024
Mehr Sicherheit in Elterngesprächen
-
20.06.2024
Kooperation von Allgemeinen Sozialen Diensten und Vormundschaft
Materialien zum Thema
-
Bericht / Dokumentation
Videos mit Vorträgen zur Thematik "Digitale Beratung und Beziehungsgestaltung in der Kinder- und Jugendhilfe"
-
Stellungnahme / Diskussionspapier
Impulspapier Präventionsketten wirken!
-
Broschüre
Vertrauensschutz im Kinderschutz
-
Stellungnahme / Diskussionspapier
AFET-Aufruf – Ohne Fachkräfte keine qualifizierte Kinder- und Jugendhilfe
-
Artikel / Aufsatz
Kinder- und Jugendhilfeplanung inklusiv – Planung und Gestaltung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe für und mit alle(n)
Projekte zum Thema
-
Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH
JAdigital. Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell gestalten
-
Perspektive gGmbH Institut für sozialpädagogische Praxisforschung und -entwicklung
Inobhutnahme – Perspektiven: Impulse!
-
Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Du träumst von ihnen - Primäre Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch durch Jugendliche
-
Bayerischer Jugendring
ConnActioN - Jugend und Politik
-
Deutsche Provinz der Salesianer Don Boscos
Jugendnot in Europa - neue Antworten
Institutionen zum Thema
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
faX Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend für Stadt und Landkreis Kassel
-
Jugendamt
Bezirksamt Pankow
-
Fort-/Weiterbildungsanbieter
Kommunales Bildungswerk e.V.
-
Verband / Interessenvertretung
Kreisjugendring München-Land
-
Sonstige
Netz Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt