Gesundheit
Start des Modellversuchs zur kontrollierten Teilnahme an U-Untersuchungen in Hamburg
Erinnerungs- und Meldewesen von U6 und U7 für mehr Kinderschutz
13.10.2010
Quelle: sxc/alaasafei
Jetzt geht es los: Am 14. Oktober startet in Hamburg das Erinnerungs- und Meldewesen für die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen U6 (10. bis 12. Lebensmonat) und U7 (21. bis 24. Lebensmonat). Mit dem Modellprojekt wird versucht, eine noch bessere Inanspruchnahme der von den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos angebotenen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zu erreichen. Gleichzeitig wird überprüft, ob über ein derartiges Meldewesen Kinderschutzfälle entdeckt werden, die den Jugendhilfebehörden bislang verborgen geblieben sind.
„Die ersten Briefe sind unterwegs und aus der Theorie wird nun Praxis. Wir sind gespannt auf die Erfahrungen und Ergebnisse, die in dem zweijährigen Modellversuch gesammelt werden“, so Gesundheits- und Familiensenator Dietrich Wersich. „Auswertbare Zwischenergebnisse dürften erst in knapp einem Jahr zu erwarten sein. Erst dann können wir abschätzen, ob wir durch dieses strukturierte Einladungs- und Meldewesen die Teilnahmeraten an den Untersuchungen noch erhöhen können und welcher Aufwand dem letztendlich gegenüber steht.“
Im Rahmen des Modellversuchs werden die Sorgeberechtigten von circa 33.000 Kindern in Hamburg durch ein Anschreiben von Senator Wersich, das über eine zentralen Stelle verschickt wird, an die Teilnahme an den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U6 und U7 erinnert. Durch die Untersuchungen können frühzeitig Krankheiten und eine Gefährdung der normalen, altersentsprechenden körperlichen und geistigen Entwicklung von Kindern entdeckt werden. Alle Anschreiben enthalten einen dabei fremdsprachigen Passus, der das Verfahren in fünf Sprachen (Englisch, Türkisch, Darsi („Afghanisch“), Serbisch und Russisch) zusammenfassend erläutert.
Niedergelassene Kinder- und Hausärztinnen/ -ärzte wurden ebenso wie die Einrichtungen des Hilfesystems (z.B. Eltern-Kind-Zentren, Allgemeine Soziale Dienste, Tagespflegebörsen, Mütterberatungsstellen, Kindertageseinrichtungen) im September über das Modellprojekt informiert. Unter der Internetadresse http://www.hamburg.de/kindergesundheit sind zudem umfassende Informationen verfügbar.
Das Verfahren
Das Einwohnermelderegister meldet die für das Erinnerungs- und Meldewesen notwendigen Daten aller Kinder im Alter vom achten bis zum achtundzwanzigsten Monat an die zentrale Stelle. Diese verschickt das Erinnerungsschreiben mit einer bereits frankierten Karte an die Personensorgeberechtigten. Diese Karte soll dem der Ärztin/ dem Arzt vorgelegt, nach der Untersuchung abgezeichnet und durch die Sorgeberechtigten an die Zentrale Stelle zurück geschickt werden.
Sollte keine Rückmeldung erfolgen, so werden die Sorgeberechtigten erneut angeschrieben. Bleibt der Besuch beim Arzt weiterhin aus, wird das zuständige bezirkliche Gesundheitsamt eingeschaltet. Von dort erfolgt eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch, bei dem die Sorgeberechtigten erneut über das kostenlose Angebot zur Früherkennung von Krankheiten bei ihrem Kind informiert und über den hohen Stellenwert aufgeklärt werden, den die Untersuchung für ein gesundes Aufwachsen hat. Bei Bedarf werden die Eltern auch dabei unterstützt ihrem Kind die Teilnahme an dieser Untersuchung zu ermöglichen.
Quelle: Behörde für Soziales und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
ik
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